Münster (lwl). Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat das Land NRW und den Bund aufgefordert, die Kommunen bei den Kosten der Behindertenhilfe zu unterstützen.
Einstimmig beschlossen die Abgeordneten der LWL-Landschaftsversammlung in Münster die Forderung, dass der Bund sich mit bundesweit mindestens 7,3 Milliarden Euro im Jahr (bisher 5 Mrd.) an gestiegenen Kosten in der sogenannten Eingliederungshilfe für Menschen mit wesentlichen Behinderungen beteiligen müsse.
Für Westfalen-Lippe würde die Entlastung durch den Bund weitere 230 Millionen Euro (Entlastung bisher insgesamt rund 526 Millionen Euro) bedeuten, heißt es in einer gemeinsamen Resolution des "Westfalenparlaments". Um Menschen mit wesentlichen Behinderungen zu unterstützen, zahlt der LWL rund drei Milliarden Euro jährlich. Der LWL finanziert diese Kosten größtenteils aus der Umlage, die seine Mitglieder, die 27 westfälischen kreisfreien Städte und Kreise, zahlen. Auch sollen Menschen mit wesentlichen Behinderungen, die in Wohnheimen leben und pflegebedürftig werden, endlich die vollen Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten.
Das Land NRW soll nach dem Willen der LWL-Abgeordneten den Anteil an seinem Steueraufkommen, der an die Kommunen geht ("Verbundsatz"), um einen Prozentpunkt auf 24 Prozent anheben. Das würde die Kommunen in Westfalen-Lippe um 308 Millionen Euro entlasten (NRW 652 Mio. Euro). Außerdem solle das Land Kosten ausgleichen, die bei den Kommunen durch das Landesgesetz zur besseren Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auflaufen.
Hintergrund:
Für die Eingliederungshilfe sind die Kommunen zuständig. Der Bund hatte sich 2012 verpflichtet, zur Entlastung der Kommunen ein Drittel der Kosten von damals 15 Milliarden Euro bundesweit zu übernehmen. Die Kosten sind aber seitdem auf mehr als 22 Milliarden Euro in Deutschland gestiegen.
Hintergrund der höheren Kosten sind steigende Löhne - über 80 Prozent der Kosten in der Behindertenhilfe sind Personalkosten für Betreuung - und die demografische Entwicklung. Dank des medizinischen Fortschritts überleben mehr Kinder mit wesentlichen Behinderungen unmittelbar nach Geburt und Menschen mit Behinderungen werden mittlerweile im Durchschnitt fast genauso alt wie Nichtbehinderte. "Die Lebenserwartung der Menschen mit wesentlichen Behinderungen steigt glücklicherweise deutlich an", so die LWL-Abgeordneten in der Resolution.
Bei der Einführung des Bundesteilhabegesetzes 2018 habe der Bund zwar berücksichtigt, dass auch das neue Gesetz zu höheren Kosten führen könne. Die entsprechende Untersuchung der finanziellen Folgen sei aber auf Ende 2024 verschoben worden. Wörtlich heißt es in der Resolution: "Die ungebrochenen Fallzahl- und Fallkostensteigerungen können so dauerhaft nicht mehr finanziert werden. Eine dynamische 1/3-Beteiligung des Bundes ist daher dringend geboten."
Bild: Landschaftsverband Westfalen-Lippe