Gütersloh. Entscheidung vertagt: Ob in das System der „leistungsorientierten Bezahlung“ (LOB) auch weiterhin die Beamten und Beamtinnen im Gütersloher Rathaus einbezogen werden sollen, wird sich im Rahmen der Haushaltsberatungen entscheiden, die mit der Einbringung des Haushalts 2015 am Freitag in den Rat beginnen.
Während CDU und SPD am Montag (24.11.2014) Zustimmung zu einem entsprechenden Vorschlag der Verwaltung signalisierten, der die rund 300 Beamten in der Stadtverwaltung weiter in das System der leistungsorientierten Bezahlung entsprechend des Tarifvertrags für Angestellte im öffentlichen Dienst (TvÖD) mit einbeziehen will, wollten BfGT, Grüne und UWG wollten zunächst die Haushaltseinbringung abwarten. Einem entsprechenden Vertagungsantrag stimmten schließlich alle zu.
Nach Beschluss des Hauptausschusses von 2012 sind die Beamten und Beamtinnen der Stadt Gütersloh 2014 in das System der leistungsorientierten Bezahlung mit einbezogen, das gemäß TVöD Leistungsentgelte für die Realisierung besonderer Ziele, Aufgaben und Projekte vorsieht. Während die leistungsorientierte Bezahlung für Angestellte verpflichtender Bestandteil des Tarifvertrags ist, ist die Zahlung eines Leistungsentgelts für Beamte freiwillig. Sprecher der großen Fraktionen und Bürgermeisterin Maria Unger wiesen im Hauptausschuss darauf hin, dass die Kommunen im Kreis und der Kreis selbst die LOB auch auf die Beamten anwendeten. Unger warb außerdem für ein System, „das ein wichtiges Führungsinstrument ist, auch im Hinblick auf Motivation und Wertschätzung der Mitarbeiterschaft.“ In ihrem jährlichen Bericht hatte die Verwaltung für das Jahr 2013 „teilweise Kostensenkungen bzw. Einnahmeverbesserungen in Höhe von ca. 371 000 Euro (inklusive 132 000 Euro Fördermittel) durch LOB-Zielvereinbarungen beziffert. Demgegenüber steht ein Aufwand von 202 000 Euro für leistungsorientierte Bezahlung an Beamte und Beamtinnen.