Wer kennt das nicht? Manche Dokumente muss man erst 5 Mal lesen, um auch nur ansatzweise zu verstehen, was gemeint ist.
Wie erst ergeht es da Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder Menschen, die nur schwer oder gar nicht lesen können?
Sie haben in der Regel keine Chance, solche Texte zu verstehen und werden so von einer wichtigen Informationsquelle ausgeschlossen.
Für volle und wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderung, wie sie nicht nur die Lebenshilfe fordert, sind aber Informationen und das Verständnis dieser von elementarer Bedeutung.
Um möglichst vielen Menschen das Verständnis von Texten zu erleichtern gibt es die „Leichte Sprache“.
Speziell hierfür hat das seit 2006 bestehende Netzwerk Leichte Sprache ein Regelwerk herausgegeben. Dieses Regelwerk dient dazu, Texte und Informationen möglichst verständlich aufzubereiten.
Leichte Sprache zeichnet sich unter anderem aus durch:
· kurze Sätze
· jeder Satz hat nur eine Aussage
· lange Wörter werden getrennt
· vermeiden von Fremdwörter
· Bilder unterstützen den Text
· und viele weitere Regeln
Derart gestaltete Texte werden dann noch von Prüfern mit kognitiven Einschränkungen gelesen und auf Verständlichkeit geprüft. Erst wenn die Prüfer ihr OK geben, ist es wirklich Leichte Sprache und darf mit dem Signet für Leichte Sprache“ versehen werden.
Das Büro für Leichte Sprache der Lebenshilfe Gütersloh hilft dabei, Dokumente zu übersetzen, schult die Prüfer und wirbt aktiv für die Verbreitung und den Einsatz der Leichten Sprache in möglichst vielen Lebensbereichen.
Das Büro für Leichte Sprache nimmt seine Arbeit zum 01.06.2018 auf und ist gerne Ansprechpartner für den gesamten Kreis Gütersloh und darüber hinaus.
Büro für Leichte Sprache
Carl-Bertelsmann-Str. 83
33332 Gütersloh
Tel.: 05241 21185 37
Bildunterschriften:
1. Signet:
Signet von Inclusion Europe kennzeichnet geprüfte Texte in Leichter Sprache