Kreis Gütersloh kriegt zum dritten Mal kein Geld aus Düsseldorf
Gütersloh. Würde es den Finanzausgleich zwischen den Kommunen und zwischen Land und Kommunen nicht geben, wäre beinahe alles beim Haushalt 2015 so geblieben wie aus dem Haushalt 2014 bekannt. Denn so gut wie alle Mehrausgaben für Personal oder Leistungen für die Bürger wollen Landrat Sven-Georg Adenauer und Kämmerer Ingo Kleinebekel durch interne Umschichtungen haushaltsneutral bewerkstelligen. „Wir hätten die allgemeine Kreisumlage im Vergleich zum Vorjahr stabil halten können. Sie steigt jedoch um 20,1 Millionen Euro wegen der Finanzströme zwischen Land, Kommunen und Landschaftsverband“, fasst Adenauer zusammen.
Mit Erträgen von 456,8 Millionen Euro und Aufwendungen von 459,8 Millionen Euro ist der Haushalt strukturell nicht ausgeglichen, 3 Millionen Euro aus der Ausgleichsrücklage müssen in Anspruch genommen werden. Adenauer und Kleinebekel legten den Entwurf zum Haushalt 2015 für den Kreis Gütersloh in der Sitzung des Kreistags am Montag, 24. November, auf den Tisch. In den nächsten Monaten wird in der politischen Diskussion aus dem Entwurf der endgültige Haushalt, der zum Jahresbeginn 2015 wiederum im Kreistag zur Abstimmung steht. Absolut steigen die allgemeine Kreisumlage und die Jugendhilfeumlage, die Hebesätze sinken jedoch in beiden Fällen. Der Hebesatz bei der allgemeinen Kreisumlage sinkt von 37,00 auf 35,56 Prozent. Die Summe, die die 13 Kommunen dem Kreis überweisen müssen, steigt jedoch von 182,8 Millionen Euro auf 202,9. Der deutliche Mehrbedarf ist ausschließlich auf den kommunalen Finanzausgleich zurückzuführen: Zum einen fallen die Schlüsselzuweisungen des Landes für den Kreis Gütersloh komplett weg (minus 9 Millionen Euro), zum anderen steigt die Summe, die an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe überwiesen werden muss um 13,7 Millionen Euro. Hinter diesem Automatismus verbirgt sich allerdings eine erfreuliche Entwicklung, wie Landrat und Kämmerer einräumten: Denn sowohl die auf Null gesunkenen Schlüsselzuweisungen als auch die auf knapp 96 Millionen Euro gestiegene Landschaftsumlage sind wesentlich auf die „exorbitante Erhöhung der Steuerkraft im Kreis Gütersloh zurückzuführen“, erläuterte Kleinebekel. Von den 13,7 Millionen, die zusätzlich an den LWL überwiesen werden, sind 10,3 Millionen auf die höhere Steuerkraft zurückzuführen und lediglich 3,4 Millionen auf die Hebesatzerhöhung um 0,6 Prozentpunkte. „Die so genannte Steuerkraftmesszahl der Kommunen im Kreis Gütersloh steigt gegenüber dem Vorjahr um 16,2 Prozent –fast vier Mal so hoch wie im Landesdurchschnitt (4,4 Prozent)“
Nach 2010 und 2013 erhält der Kreis Gütersloh aufgrund der Steuerkraft seiner Kommunen keine Schlüsselzuweisungen. Auch die Kommunen selbst gehen weitestgehend leer aus, lediglich Gütersloh und Versmold erhalten noch zusammen 2,2 Millionen Euro. (Im vergangenen Jahr gehörte auch Borgholzhausen noch zu den Empfängerkommunen.) Die anderen elf Kommunen müssen rund 13 Millionen Euro in den Stärkungspakt, auch Kommunal-Soli genannt, einzahlen.
Dass die Jugendhilfeumlage um 4,6 Millionen auf 48,2 Millionen Euro steigt, ist in erster Linie einem Anstieg im Bereich der 93 Kindertageseinrichtungen geschuldet. Unter anderem sorgte im vergangenen Jahr ein Einmaleffekt aus der Unterstützung für den U3-Ausbau für eine finanzielle Entlastung (zirka 1,3 Millionen Euro), dieser fällt jetzt weg. Aber auch zusätzliche Gruppen (0,7 Millionen) und die Erhöhung der Kindpauschalen (0,3 Millionen) tragen zu der Erhöhung bei. Die Jugendhilfeumlage, mit der die neun Kommunen ohne eigenes Jugendamt die Aufwendungen des Kreis-Jugendamts finanzieren, steigt absolut von 43,6 auf 48,2 Millionen Euro, der Hebesatz sinkt von 17,14 Prozent auf 16,41. Prozentual am kräftigsten steigt die differenzierte Schulumlage, mit der die Entsendekommunen die weiterführenden Schulen in Kreisträgerschaft finanzieren. Die Schulumlage steigt von 2,1 auf 3,4 Millionen Euro. Aber auch diese Steigerung ist dem Finanzausgleich geschuldet. Exakt die 1,3 Millionen Euro Mehraufwendungen kamen im vergangenen Jahr aus dem Topf „Schlüsselzuweisungen für den Kreis Gütersloh zur Entlastung der Schulumlage“. Bekommt der Kreis keine Schlüsselzuweisungen, gibt es auch keine Entlastung für die Schulumlage.