Gütersloh. Landrat Sven-Georg Adenauer fordert vom Land eine kurzfristige Kostenübernahme für die Aus- und Weiterbildung zum Notfallsanitäter. Mit einem Brief hat er sich jetzt zuständigkeitshalber an die Bezirksregierung Detmold gewandt, weil die Neuordnung der Berufe im Rettungsdienst auf Landesebene ins Stocken geraten ist.
Seit Jahresbeginn dürfen nur noch Notfallsanitäter und keine Rettungsassistenten mehr ausgebildet werden. Ob das Land oder die Krankenkassen die Kosten übernehmen, ist bisher nicht geregelt. „Wir werden in finanziell nicht in Vorleistung gehen und es zulassen, dass sich das Land aus seiner Verantwortung stiehlt.“ Düsseldorf müsse entweder eigene Mittel bereitstellen oder eine Gebührenregelung schaffen. „Wir sind seit langem vorbereitet und hätten schon am 1. Januar starten können. Jeden Tag, den wir in Folge der fehlenden Finanzierungssicherheit verlieren, ist ein schlechter Tag für die Notfallpatienten", erklärt Adenauer die Dringlichkeit.
Nun plant der Kreis Gütersloh im März damit zu beginnen, die Lehrrettungsassistenten zu qualifizieren, damit diese wiederum in der Lage sind, die Azubis zum Notfallsanitäter ab September einzuweisen. Parallel sollte begonnen werden, die Rettungsassistenten zu schulen: Je nach Erfahrung müssen diese unterschiedlich viele Stunden-Pakete zwischen 80 und 960 absolvieren, um Notfallsanitäter zu werden. Adenauer: „Ich habe kein Verständnis dafür, dass das Land hier seine Hausaufgaben nicht rechtzeitig erledigt, denn in Nordrhein-Westfalen warten nicht nur wir, sondern alle Rettungswachenträger und alle Rettungsdienstschulen auf die Klärung der Refinanzierung." Auch der Zeitplan sei in Gefahr: Bis 2020 sollten alle Rettungsassistenten nachqualifiziert sein. Um das zu leisten, muss der Kreis Gütersloh jetzt mit den ersten beginnen. Für die dreijährige Voll-Ausbildung zum Notfallsanitäter für Berufseinsteiger, die laut Stellenausschreibung schon im vergangenen Jahr im Herbst starten sollte, liegen bereits ausreichend Bewerbungen vor.
Die Kommunalen Spitzenverbände, die freiwilligen Hilfsorganisationen und die Feuerwehrverbände hatten Mitte Dezember des vergangenen Jahres das Land aufgefordert, die Novelle des Rettungsdienstgesetzes zu verabschieden und damit noch pünktlich die Finanzierung so zu regeln, dass keine neuen Löcher in die kommunalen Haushalte gerissen werden.