Gütersloh. Der Zusammenschluss der zwei AfD- und zwei FDP-Mitglieder zur Liberalen Fraktion im Kreistag entspricht den Vorgaben des Kommunal-rechts.
Zu diesem Ergebnis kommt die in den vergangenen Wochen durchgeführte umfassende Prüfung durch Landrat Sven-Georg Adenauer: „Wir haben seitens der Verwaltung das bisherige Auftreten und Wirken der Liberalen Fraktion mit aller gebotenen Sorgfalt geprüft und sind abschließend zu dem Ergebnis gekommen, dass der Zusammenschluss über eine grundsätzliche politische Übereinstimmung in kreispolitischen Dingen verfügt und dies auch in der Praxis der Kreistagsarbeit gelebt wird,“ stellt Adenauer fest. Er habe daher keine Veranlassung, die Liberale Fraktion bei etwaigen Anträgen nicht als solche zu behandeln oder aus diesem Grund bisherige Beschlüsse im Kreistag wegen Rechtswidrigkeit zu beanstanden.
Nachdem sich die bei der Wahl am 25. Mai 2014 in den Kreistag gewählten zwei AfD- und zwei FDP-Parteimitglieder Mitte Juni zur Liberalen Fraktion zusammengeschlossen hatten, sorgten im Sommer Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Minden in ähnlichen Fällen für Aufsehen in Kommunalverwaltungen und Kommunalpolitik. In einem inzwischen rechtskräftig abgeschlossenen Eilverfahren über die Fraktionsbildung aus Vertretern der AfD und der örtlichen Wählergruppe UB-UWG im Kreistag des Kreises Minden-Lübbecke hatte das Verwaltungsgericht Minden am 25. August nämlich den Fraktionsstatus nicht zuerkannt, da diese Fraktion aus Mitgliedern unterschiedlicher politischer Parteien beziehungsweise Vereinigungen nicht ausreichend dargelegt habe, dass die grundsätzliche politische Übereinstimmung einen ausreichenden „sichtbaren praktischen Ausdruck“ gefunden habe. Der Zeitraum der Zusammenarbeit sei zu kurz gewesen, um festzustellen, dass die bisherige Arbeit der Antragsteller über das bloße Bekunden eines gemeinsamen politischen Programms hinausgehe. Durch diese rechtlichen Vorgaben soll vermieden werden, dass sich Mitglieder von Räten oder Kreistagen nur deshalb zusammenschließen, um Fraktionszuschüsse zu erhalten oder in den Genuss weiterer Verfahrensrechte in der Kreistagsarbeit zu kommen.
Obwohl es nach den gesetzlichen Vorschriften kein formelles Verfahren für die An- oder Aberkennung des Fraktionsstatus gibt, hatte Landrat Adenauer diese verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung unverzüglich zum Anlass genommen, den Status der Liberalen Fraktion im Kreistag auf den Prüfstand zu stellen. Auch die Fraktionen von SPD, GRÜNEN und FWG-UWG im Kreistag hatten Adenauer darum gebeten.
Nach Vorliegen der vom Landrat erbetenen Stellungnahme der Liberalen Fraktion Mitte Oktober hat die Kreisverwaltung die Sach- und Rechtslage nun gründlich geprüft und ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass der Zusammenschluss zur Liberalen Fraktion den gesetzlichen Anforderungen der Kreisordnung NRW und der dazu ergangenen Rechtsprechung genügt. Aus der Stellungnahme der Liberalen Fraktion und den weiteren eingereichten Unterlagen, unter anderem dem Fraktionsprogramm für die aktuelle Wahlperiode und persönlichen Stellungnahmen der Mitglieder, gehe eine grundsätzliche Übereinstimmung in kommunalpolitischen Fragen hervor; die von den Mitgliedern eingeräumten unterschiedlichen Auffassungen in der Bundes- oder Europapolitik seien hier nicht maßgebend. Das bisherige Auftreten und Handeln der Fraktion in der Kreistags- und Ausschussarbeit in den zurückliegenden Monaten gehe auch – wie gerichtlich gefordert – über das bloße Bekunden des Programms hinaus, wie verschiedene Aktivitäten, zum Beispiel das Stellen von Anträgen oder Anfragen oder die laufende Fraktionsarbeit, belegten. „Wir hatten hier nicht die politischen Inhalte der Fraktion an sich, zum Beispiel auf Richtigkeit, zu überprüfen, sondern nur, ob die vier Fraktionsmitglieder diesbezüglich übereinstimmen und dies auch ausreichend in die Praxis umsetzen. Das ist hier der Fall“, verdeutlicht Adenauer.