Barrierefreiheit in öffentlichen und privaten Gebäuden ist in NRW immer noch die Ausnahme. Mindestens 700 000 Wohnungen müssen laut einer Studie der Universität Münster für Menschen mit Behinderungen umgebaut werden.
Auch bei der Umsetzung der Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden wie in Landesministerien sowie in Rat- und Kreishäusern herrscht NRW-weit erheblicher Nachholbedarf. Brandschutzmaßnahmen für Behinderte werden nur bedingt eingehalten. Viele öffentliche Gebäude sind zudem nur unzureichend mit Evakuierungsstühlen für Rollstuhlfahrer und Behindertentoiletten ausgestattet. Dies geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Ursula Doppmeier hervor.
„Um ausreichend barrierefreie Wohnräume und Arbeitsplätze zu schaffen, bedarf es einer Änderung der Landesbauordnung. Leider wurden bis heute umfassende Änderungen des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aus dem Jahr 2012 von der Landesregierung nicht umgesetzt. Zudem fordert Rot-Grün in ihrem neuen Inklusionsstärkungsgesetz ständig sämtliche öffentlichen Institutionen dazu auf, endlich die Teilhabe von Menschen mit Behinderung umzusetzen und selbst beruft sie sich auf veraltete Mindeststandards“, sagt Ursula Doppmeier.
Die Inklusionsbeauftragte der CDU-Fraktion lobt jedoch auch das Engagement einiger Kommunen in NRW eine umfassende Barrierefreiheit zu schaffen: „Das Kreishaus in Gütersloh ist in puncto Behindertenfreundlichkeit ein Vorbild und wurde für seine barrierefreie Bauweise bereits mehrfach ausgezeichnet. Automatische Türen, breite Aufzüge und ausreichend Behindertenparkplätze sind nur einige Aspekte, die das Kreishaus schon seit Jahren umgesetzt hat. Hier kann sich die Landesregierung eine mächtige Scheibe von abschneiden“, so die Landtagsabgeordnete aus dem Kreis Gütersloh.