Ausschuss für Arbeit und Soziales
Gütersloh. Der Kreis Gütersloh plant rückwirkend zum 1. März 2015 die Verwaltung der Antragsleistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) gemäß den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu übernehmen. Einzig die pauschalen Leistungen für den persönlichen Schulbedarf, die Teil der Grundleistungen sind, werden von den Kommunen selbst verwaltet.
„Da im Kreis durch die Gesetzesänderung lediglich rund 300 anspruchsberechtigte Kinder von Asylbewerbern zu den rund 13.000 anderen leistungsberechtigten Kindern hinzukommen, macht es nur Sinn, dass das Jobcenter auch diese Antragsbearbeitung übernimmt“, erklärt Henning Matthes, Abteilungsleiter im Jobcenter und zuständig für BuT im Kreis. Die Aufwendungen werden über die allgemeine Kreisumlage abgedeckt – zusätzliche Mittel im Haushalt müssen aufgrund der geringen Fallzahlen nicht eingeplant werden. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales stimmte am Montag (9. März) einstimmig für diese Vorgehensweise. Abschließend beraten darüber – weil es sich um eine Vereinbarung zwischen Kommunen und Kreis handelt – der Kreisausschuss und der Kreistag (23. März und 15. Juni).
Der Kreis Gütersloh rechnet auf das Jahr 2015 gesehen mit durchschnittlich 315 Euro pro leistungsberechtigtem Kind. „Wie viele der Leistungsberechtigten tatsächlich Anträge einreichen und für welche der insgesamt sechs zur Verfügung stehenden Leistungen, wie zum Beispiel für Schulessen, Klassenfahrten und Sportvereine, lässt sich im Moment noch nicht vorhersagen“, so Matthes. Im vergangenen Jahr wurden für die bisherigen 13.000 leistungsberechtigten Kinder im Kreis 40.000 Anträge gestellt. Ein Kind erhielt im Jahresdurchschnitt 275 Euro; im Jahr 2013 waren es knapp 100 Euro mehr pro Kind.
Der Wunsch, die Administration und Entscheidung über Anträge auf Bildungs- und Teilhabe-Leistungen nach dem AsylbLG an den Kreis Gütersloh zu übertragen, wurde von den Städten und Gemeinden an den Kreis herangetragen und in der Bürgermeisterkonferenz am 4. Februar 2015 einstimmig bestätigt. Daher wurde eine entsprechende Vereinbarung zur Aufgabenübertragung auf den Kreis mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden vorbereitet. Die Räte der Städte und Gemeinden werden sich ebenfalls mit diesem Thema befassen. Zudem wird ein entsprechender Antrag auf Genehmigung und Bekanntmachung nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) bei der Bezirksregierung Detmold gestellt.