Das Jobcenter und die Abteilung Soziales des Kreises Gütersloh sowie der Mieterbund Ostwestfalen-Lippe und Umgebung e. V. setzen ihre erfolgreiche Zusammenarbeit fort: Die seit Mai 2014 gültige Kooperationsvereinbarung zur Unterstützung sozial schwacher Mieter wird bis Ende April 2019, also um zwei weitere Jahre verlängert. Mieter, die Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe erhalten, können sich somit im Einzelfall weiterhin nach Abstimmung mit dem Kreis Gütersloh für sie kostenlos an die Experten des Mieterbundes wenden.
„Eine Fortsetzung der Zusammenarbeit ist wichtig“, sagte Michaela Gast, Sachgebietsleiterin Existenzsichernde Hilfen, beim Unterzeichnungstermin der verlängerten Kooperationsvereinbarung. „So können Antragstellerinnen und Antragsteller weiterhin die Beratung durch den Mieterbund in Anspruch nehmen, wenn Anhaltspunkte für Mietmängel vorliegen. Auch wenn es um die Klärung der Höhe und Richtigkeit von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen geht sowie bei Fragen zur Angemessenheit der Miete insgesamt, berät der Mieterbund.“ Die Zusammenarbeit habe sich als sehr geeignet erwiesen, um auch Leistungsbezieher bei der Wahrnehmung ihrer Rechte gegenüber dem Vermieter zu unterstützen.
„Das Mietrecht ist kompliziert“, erklärte Veronika Rosenbohm, Vorstandsvorsitzende des Mieterbundes OWL. „Für Fragen rund um das Wohnen zur Miete bietet der Mieterbund OWL seinen Mitgliedern daher umfassende Informationen und qualifizierte Rechtsberatung.“ Rund 19.000 Menschen nutzten aktuell das umfangreiche Dienstleistungsangebot. „Jeder Mieter muss sich, unabhängig von seinem Einkommen, gegen unberechtigte Vermieterforderungen wehren und seine berechtigten Interessen durchsetzen können. Dafür setzen wir uns in dieser Kooperation ein“, so Rosenbohm weiter. „Der Kreis Gütersloh übernimmt dabei den Jahresbeitrag beim Mieterbund“, ergänzte Stefan Susat, Leiter der Abteilung Materielle Hilfen im Jobcenter. Im Falle tatsächlich überhöhter Mieten oder Nebenkosten, kommt das durch die Beratung eingesparte Geld dann dem Kreis Gütersloh zugute.
In den ersten zweieinhalb Jahren der Zusammenarbeit mit dem Mieterbund OWL übernahm der Kreis Gütersloh Beiträge für rund 130 Mitgliedschaften. „Die dadurch erreichten Einsparungen von nicht gerechtfertigten Miet- und Nebenkosten übertrafen die Kosten des Kreises für die Mitgliedsbeiträge deutlich“, sagte Susat.
Der Kreis Gütersloh trägt derzeit für knapp 10.000 Haushalte zumindest einen Teil der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung einer Mietwohnung. Die Ausgaben beliefen sich allein im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) im vergangenen Jahr auf insgesamt 41 Millionen Euro.
In diesem Zusammenhang weist der Kreis Gütersloh darauf hin, dass die vom Jobcenter und den Sozialämtern an Leistungsberechtigte gezahlten Mieten im Regelfall pünktlich und vollständig beim Vermieter ankommen. Sollte dies ausnahmsweise nicht der Fall sein, kann der Kreis Gütersloh unter bestimmten Voraussetzungen die Mietkosten auch direkt an den Vermieter auszahlen.