Höhere finanzielle Anreize für Tagespflegepersonen
Gütersloh. Die Kindertagespflege ist eine der beiden großen Säulen bei der Kinderbetreuung im Kreis Gütersloh. Tagesmütter und -väter stehen nicht so im Focus der Öffentlichkeit wie die Kindertageseinrichtungen, leisten aber einen wichtigen Beitrag zum Gesamtpaket Kinderbetreuung. Damit die Kindertagespflege gestärkt wird, erhalten Tagesmütter und -väter mit umfassender Qualifizierung künftig mehr Geld. Das hat der Jugendhilfeausschuss des Kreises Gütersloh in seiner Sitzung am Mittwoch einstimmig beschlossen.
Die Förderleistung steigt ab dem 1. August von 2,83 auf 3,20 je Kind und Stunde (plus 13 Prozent). Der Sachaufwand bleibt unverändert bei 1,80 Euro pro Stunde. Somit kommen die Tagespflegepersonen mit umfassender Qualifikation auf eine Vergütung von 5 Euro je Stunde und Kind und die mit etwas niedrigerer Qualifikation bleiben bei 4,20 Euro. Der Kreis Gütersloh steckt damit rund 300.000 Euro jährlich zusätzlich in das System Kindertagespflege. In der Hochrechnung sind nicht nur die Erhöhung der Förderleistung, sondern auch die Kosten für Vertretungsregeln und für den anhaltenden Trend zum Buchen von 35 beziehungsweise 45 Wochenstunden Betreuung enthalten.
„Wir sind im Kreis Gütersloh bei der Kindertagespflege auf einem hohen Level angelangt und das wollen wir halten beziehungsweise ausbauen“, erläutert Inga Garten, Sachgebietsleiterin in der Abteilung Jugend, den Vorstoß in Sachen Bezahlung. Zuletzt war diese im Jahr 2013 angepasst worden. Kindertagespflege ist im Kreis Gütersloh stark nachgefragt: Derzeit werden 671 Kinder bei 220 Tagespflegepersonen und in 23 Großtagespflegen betreut. Eine einzelne Tagesmutter kann beispielsweise bis zu fünf Kinder betreuen. Tun sich zwei zusammen und gründen eine Großtagespflege können sie bis zu 9 Kinder betreuen. Die Kindertagespflege bietet nicht nur Betreuung in häuslicher Atmosphäre – von vielen Eltern vor allem für Kinder unter drei Jahren geschätzt –, sondern mehr Flexibilität. „Früh morgens, spät abends oder manchmal auch während der Nachtschicht: Die Kindertagespflege deckt einen Bedarf ab, den wir nie ganz in den Kindertageseinrichtungen abdecken können“, erläutert Garten.
Die jetzige Erhöhung ist auch als Signal für Neueinsteiger zu sehen, als ein Anreiz: Denn Tagespflegeeltern sucht die Abteilung Jugend ständig. Für sie gibt es jetzt eine Orientierungshilfe, die ebenfalls zum Abstimmungspaket im Ausschuss gehörte. Garten und ihre Mitarbeiter haben eine Richtlinie erarbeitet, in der nicht nur die Fördermodalitäten festgelegt sind, sondern auch die Rahmenbedingungen für die Kindertagespflege. So müssen potenzielle Tagespflegepersonen beispielsweise nicht nur die entsprechenden persönlichen Vorrausetzungen mitbringen, sondern auch geeignete Räume vorweisen können. In den Richtlinien ist des Weiteren festgelegt, dass ein Zuschuss für die Qualifizierungskurse angehoben wird – „wir wollen ja, dass sich die Tagesmütter und -väter umfangreich qualifizieren“, so Garten. Auch die sehr umfangreiche Fortbildung zur Betreuung von Kindern mit Behinderungen wird künftig bezuschusst. Neu ist ebenfalls der Leitfaden für Großtagespflege. Garten: „Jeder, der sich überlegt in solch ein Projekt zu starten, hat jetzt die nötigen Informationen zur Hand und weiß, worauf er sich einlässt.“
Von einer umfassenden Qualifikation ist die Rede, wenn die Teilnehmer eine Fortbildung von 160 Unterrichtsstunden absolviert haben. Wer lediglich die Grundqualifikation mit weniger Stunden vorweisen kann, erhält weiterhin den geringeren Stundensatz bei der Förderleistung.
Der Kreis Gütersloh ist das ‚Jugendamt‘ für zehn Kommunen im Kreis, die über kein eigenes Jugendamt verfügen. Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück und Verl regeln die Kindertagespflege selbst.