Rund 2,8 Millionen Euro hat der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) im vergangenen Jahr an blinde und hochgradig sehbehinderte sowie gehörlose Menschen im Kreis Gütersloh ausgezahlt (2013: 2,8 Millionen Euro). 2014 erhielten 928 Menschen diese Hilfe, um den finanziellen Mehraufwand, den ihre Behinderung mit sich bringt, auszugleichen (2013: 914).
Blinden- oder Gehörlosengeld erhalten Menschen in Westfalen-Lippe, deren Seh- oder Hörvermögen stark eingeschränkt oder gar nicht mehr vorhanden ist. Durch die Sinnesschädigung fallen häufig erhebliche Kosten an, die nur zum Teil von den Krankenkassen abgedeckt werden. Die vom LWL ausgezahlten Gelder sollen diese Ausgaben ausgleichen. Sie werden unabhängig von Einkommen und Vermögen des Betroffenen gezahlt. Derzeit stehen blinden Erwachsenen unter 60 Jahren monatlich 640,51 Euro zu. Ab dem 60. Lebensjahr beträgt das Blindengeld 473 Euro. Kinder und Jugendliche erhalten 320,81 Euro. Stark hörgeschädigte oder taube Menschen haben Anspruch auf eine Hilfe von monatlich 77 Euro.
2014 haben westfalenweit 27.206 (2013: 27.115) Menschen mit Sinnesbehinderung Blinden- und Gehörlosengeld in Höhe von insgesamt 81,4 Millionen Euro (2013: 82,1 Millionen Euro) vom LWL erhalten.
Um Leistungen zu erhalten, müssen Betroffene beim Landschaftsverband zuvor einen Antrag stellen. Formulare sind bei allen Sozialämtern erhältlich. Sie können auch direkt bei der LWL-Behindertenhilfe Westfalen angefordert werden. Weitere Informationen gibt es unter www.lwl.org/LWL/Soziales/Behindertenhilfe.