Kreis Gütersloh. Gebrauchsmusterschutz, deutsches Patent, europäisches Patent, Fristen oder Kosten – die Vokabelliste rund um Schutzrechte für Erfindungen ist lang. Wer seine Innovation, seine Erfindung, wirksam schützen will, der muss sich zwangsläufig mit Patent- und Markenrecht beschäftigen. Erfinder aus dem Kreis Gütersloh können dafür regelmäßig eine kostenlose Sprechstunde in Anspruch nehmen und ihre Fragen rund um Schutzrechte mit einem Patentanwalt besprechen.
„Das Gebrauchsmuster für meine Erfindung habe ich bereits angemeldet. Jetzt geht es mir darum, zu klären, ob sich auch ein deutsches oder europäisches Patent für mich lohnt und welche Kosten die Anmeldung jeweils mit sich bringt“, sagt Ulrich Schröder. Für Schröder ist es nicht die erste Erfindung, die er vor Nachahmung schützen möchte. „Ich habe bestimmt schon 50 Anmeldungen hinter mir“, erzählt der Serien-Erfinder. Vor allem im Bereich der Heiz- und Wärmetechnik hat Schröder mehrere Konstruktionen, Ideen und Erfindungen schützen lassen, die auch von zahlreichen Unternehmen lizensiert genutzt werden. Trotz der geballten Erfindungs-Erfahrung möchte sich Schröder für seine neuste Erfindung weitere Expertise im Bereich Patentrecht einholen. Der Verler nutzt dafür die Erfinder-Sprechstunde der pro Wirtschaft GT. Innerhalb dieser Sprechstunde können Erfinderinnen und Erfinder ihre Fragen kostenfrei an einen Patentanwalt aus dem Kreis Gütersloh richten. Für Ulrich Schröder ist in diesem Falle Maximilian Pellengahr von der Kanzlei ‚Bauer Wagner Pellengahr Sroka‘ Experte und Ansprechpartner.
„Patente haben zum einen eine längere Laufzeit als der Gebrauchsmusterschutz“, erklärt Pellengahr. „Zudem findet der Gebrauchsmusterschutz nur in Deutschland Anwendung. Ein europäisches Patent kann Ihre Erfindung auch darüber hinaus in Europa schützen“, so Pellengahr. Kosten von rund 5.000 Euro seien für die Anmeldung eines europäischen Patentes einzuplanen, so Pellengahr. Eine Investition, die sich im Falle einer erfolgreichen Erfindung rasch rentieren könne.
Für Schröder, der über die Details seiner Erfindung im Bereich Wärmepumpen, noch nicht öffentlich sprechen möchte – schließlich ist noch kein Patent angemeldet – ist neben der Frage zum Patentrecht auch die Frage nach einer möglichen Förderung seiner Innovation Thema. Neben den verschiedenen Schutzrechten haben Pellengahr und seine Kolleginnen und Kollegen auch das Thema Fördermittel von Voraussetzungen, über Antrag und Ablauf im Blick.
Die kostenfreie Sprechstunde dient Erfindern und Tüftlern aus dem Kreis Gütersloh als Erstberatung und soll helfen, grundlegende Fragen zu klären und Sachverhalte einzuordnen. Eine detaillierte Prüfung oder gar die Anmeldung eines Patentes ist im Rahmen der Sprechstunde nicht möglich.
Neben der Sprechstunde rund um Schutzrechte bietet die pro Wirtschaft GT auch Rechts- und Steuer-Sprechstunden an. Im Rahmen dieser Veranstaltungen können dann Interessierte aus dem Kreis Gütersloh kostenfrei ihre Fragen zu rechtlichen Themen oder steuerliche Fragestellungen mit entsprechenden Expertinnen und Experten besprechen.
Spätestens 18 Monate nach der Patentanmeldung können Neugierige dann auf der Internetseite des Deutschen Patent- und Markenamtes sich zur Erfindung aus dem Hause Schröder informieren. Dort wird nämlich die Patentanmeldung veröffentlicht – falls sich Ulrich Schröder für die Anmeldung eines Patentes entschließt. Dann sind die Unterlagen zu seiner Erfindung öffentlich einsehbar – und natürlich vor Nachahmung geschützt.
Die Erfindersprechstunde alle weiteren Sprechstundenangebote sowie die weiteren Veranstaltungen der pro Wirtschaft GT finden sich unter www.prowi.gt.de
Bild: Ein gemeinsamer Blick auf Patente, Schutzrechte und mehr: Erfinder Ulrich Schröder und Patentanwalt Maximilian Pellengahr (Foto: pro Wirtschaft GT GmbH)