Kioske und Shisha-Bars standen im Blickpunkt einer Jugendschutz-Kontrollaktion, die vergangene Woche vom Ordnungsamt der Stadt Gütersloh in Zusammenarbeit mit der Polizei durchgeführt wurde. Insgesamt waren vier Ordnungsbeamte und drei Polizeibeamte im Einsatz. Überprüft wurde, ob der Verkauf von Alkohol und Tabakwaren sowie E-Zigaretten und Zubehör (Liquides) unzulässig an Minderjährige erfolgt.
In den Shisha-Bars wurde die Abgabe von Shisha-Pfeifen und Alkohol an Minderjährige kontrolliert. Außerdem wurde in den Bars die Kohlenmonoxid- Belastung gemessen, die durch den Verbrennungsprozess in den Gasträumen entstehen kann.
Während die Kontrollen in den Kiosken nach Auskunft weitestgehend unauffällig waren, wurden Verstöße gegen das Rauchverbot von Jugendlichen in den Shisha-Bars festgestellt. Gegen die Betreiber wurden jeweils Ermittlungsverfahren eingeleitet (Zur Info: Die Abgabe von Shishas an Jugendliche kann Geldbußen von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen).
Hinsichtlich der gemessenen Kohlenmonoxid-Belastung wurden bei dem Einsatz teilweise hohe Überschreitungen der Grenzwerte festgestellt. Das kann auch bei kurzen Aufenthalten in den Räumlichkeiten zu ernsthaften gesundheitlichen Störungen führen. In den meisten Fällen reichte eine Belüftung der Räume. In einem Fall an der Berliner Straße wurden die Werte jedoch derart gravierend überschritten, dass das Ordnungsamt die sofortige Räumung der Gaststätte veranlasste und die Feuerwehr hinzugezogen werden musste.
Die Feuerwehr entfernte dort unter Einsatz von Schutzanzügen und Atemschutzgeräten einen flammenden Säulengrill aus der Bar und belüftete die Räume, so dass die akute Gefahr beseitigt werden konnte.
Die Abgabe von Shisha-Pfeifen wurde dem Betreiber bis auf Weiteres untersagt, so dass dort fortan nur noch Getränke ausgeschenkt werden dürfen. Der Betreiber muss jetzt ein spezielles CO-Warngerät in den Räumlichkeiten der Gaststätte nachrüsten, sowie für eine ausreichende Funktion der Lüftungsanlage sorgen.