Zuschuss für zusätzliche Raumvermietungen rechtlich zulässig
Gütersloh. Die Kommunalaufsicht des Kreises Gütersloh sieht keinen Anlass dafür, gegen die Gewährung des Zuschusses von 45.000 Euro an die Bürgerkiez gGmbH für im Betrieb der Weberei erbrachte zusätzliche Raumvermietungen einzuschreiten.
Eine anonyme ‚Interessengemeinschaft in der Gütersloher Gastronomie‘ hatte die Kommunalaufsicht im April gebeten, die Gewährung des Zuschusses für die zusätzlichen Raumvermietungen zu prüfen. Sie vertrat die Auffassung, dass der Zuschuss rechtlich unzulässig sei und in einen bestehenden Wettbewerb in der Gastronomie eingreife.
Die Prüfung der Kommunalaufsicht hat ergeben, dass die Gewährung des Zuschusses für die zusätzlichen Raumvermietungen rechtlich zulässig ist.
Die Stadt Gütersloh darf die zusätzliche Bereitstellung der Räume aus kulturpolitischen Gründen finanziell fördern. Sie greift damit nicht in einen Wettbewerb in der Gastronomie ein: Gefördert wird die vergünstigte oder kostenlose Abgabe an Gruppen, die aufgrund ihrer Aufgabenstellung und ihrer wirtschaftlichen Ausstattung nicht in der Lage sind, für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben eigene Räume zu unterhalten oder auf dem freien Markt anzumieten. Diese Gruppen gehören nicht zum Kundenkreis der Gastronomie, deren Geschäftstätigkeit primär auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist. Ausdrücklich nicht gefördert wird der Geschäftszweig Gastronomie der Bürgerkiez gGmbH. Soweit sie mit diesem Geschäftszweig am Markt auftritt, unterliegt sie den gleichen Wettbewerbsregeln wie jeder andere Gastronomiebetrieb.