Gütersloh (kgp) Patienten mit Schwerstverletzungen nach einem Arbeitsunfall, dürfen deutschlandweit nur noch in dafür spezialisierten Kliniken behandelt werden. Diese Vorgabe der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung sichert die hohe Qualität der Versorgung. Auch die Klinik für Plastische, Ästhetische und Handchirurgie am Klinikum Gütersloh ist im Juli von den gesetzlichen Unfallversicherungen zum Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) in der Handchirurgie zugelassen worden.
Die Klinik versorgt Patienten mit schwerwiegenden Verletzungen der Hände wie Amputationen, Brüche oder Schnittverletzungen. Ziel ist es Menschen, die auf dem Arbeitsweg oder an ihrem Arbeitsplatz schwer verunglücken, optimal zu behandeln und bestenfalls wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern.
Nach Anhörung und Begehung durch eine Kommission des Landesverbandes West der Berufsgenossenschaften ist die Zulassung für die Klinik für Plastische, Ästhetische und Handchirurgie erteilt worden. Um SAV-Klinik zu werden, müssen mehrere Kriterien erfüllt werden. Unfallchirurgie und Orthopädie müssen hohe Fallzahlen nachweisen und die entsprechenden OP-Räume vorhanden sein. Außerdem sind die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Spezialisten sowie eine 24-Stunden-Erreichbarkeit an 365 Tagen gefordert. Nach der Entlassung des Patienten muss eine umfassende Reha-Maßnahme erfolgen. Alle zwei Jahre überprüft die Berufsgenossenschaft, ob die Kriterien für ein Spezialzentrum noch erfüllt werden.