Nach der Elternzeit wieder in den Job einzusteigen, dadurch Familie und Beruf unter einen Hut bekommen zu müssen, ist nicht einfach. Wie der berufliche Wiedereinstieg bereits in der Elternzeit gut vorbereitet werden kann, darüber informieren Hilde Knüwe, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, und ihre Kolleginnen und Kollegen des Jobcenters Kreis Gütersloh.
„Wenn die Elternzeit spätestens nach drei Jahren endet, ist es wichtig, sich frühzeitig darüber klar zu werden, wie es weiter gehen kann“, erklärt Knüwe. Dies gelte für Leistungsbeziehende in Elternzeit genauso wie für Arbeitnehmer. Für Fragen während der Elternzeit stehen die persönlichen Ansprechpersonen im Jobcenter zur Verfügung. Außerdem laden sie regelmäßig zu Informationsveranstaltungen ein.
Diese richten sich unter dem Titel ‚Die Elternzeit aktiv nutzen‘ (gem. §10 Abs.1 Nr.3 SGB II) an Erziehende und finden an den verschiedenen Standorten des Jobcenters statt. Das Jobcenter Kreis Gütersloh zählt derzeit 1.120 Bedarfsgemeinschaften mit insgesamt 1.192 Kindern unter drei Jahren. Das entspricht einem Anteil von zwölf Prozent aller Bedarfsgemeinschaften im Jobcenter.
„Wir informieren die Eltern unter anderem über Qualifizierungsmaßnahmen, Sprachkurse oder über die Aktualisierungsmöglichkeiten von Bewerbungsunterlagen im Jobcenter. “ Auch auf eine rechtzeitige Kontaktaufnahme zum Arbeitgeber während der Elternzeit werde hingewiesen. „Die wichtigste Voraussetzung für den Wiedereinstieg in den Beruf ist jedoch für alle Eltern gleich: Eine gesicherte Kinderbetreuung“, betont Knüwe. Daher arbeitet das Jobcenter bei den Veranstaltungen eng mit den Jugendämtern zusammen.
Am Standort des Jobcenters in Wiedenbrück gibt beispielsweise Hanna Meyer zu Hörste vom dortigen Jugendamt Informationen über die Möglichkeiten der Kinderbetreuung vor Ort und rechtzeitige Anmeldemodalitäten. „Denn pünktliche Anmeldungen sind das A und O, egal ob in der Kindertagespflege oder in Kindertageseinrichtungen“, betont Meyer zu Hörste.