Untere Jagdbehörde Kreis Gütersloh
Gütersloh. Das von der rot-grünen Landesregierung verabschiedete Ökologische Jagdgesetz gilt seit letztem Freitag vollumfänglich in Nordrhein-Westfalen.
Dadurch sind die nun geltenden Regeln (zum Beispiel neue Jagd- und Schonzeiten, einige Verbote mit Ausnahmevorbehalten) ab sofort zu beachten. Darauf weist die Untere Jagdbehörde des Kreises Gütersloh hin.
Die Umsetzung der neuen Vorschriften wird derzeit durch die Oberste und die Unteren Jagdbehörden vorbereitet. Die untere Jagdbehörde des Kreises Gütersloh hat auf ihren Internetseiten www.kreis-guetersloh.de/sh/jagdwesen erste Informationen, welche Änderungen sich nun für Jägerinnen und Jäger ergeben, bereitgestellt. Diese werden dort regelmäßig aktualisiert und ergänzt.
„Wir haben noch nicht alle Informationen von der Obersten Jagdbehörde beim Ministerium, um sofort alle jetzt auf uns zukommenden Fragen des neuen Gesetzes sofort exakt beantworten zu können,“ bittet Herr Dr. Wolfgang Schwentker um Verständnis, wenn durch das neue Gesetz ausgelöste Antragsverfahren im Augenblick vielleicht etwas länger dauern.
Vielfach sind auch Stellungnahmen zum Beispiel der Forschungsstelle Jagdkunde und Wildschadensverhütung notwendig, die im Moment ebenfalls hoch belastet ist. Man werde sich bemühen, Prioritäten zu bilden und pragmatische Lösungen zu finden.