Rund 6,5 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in Nordrhein-Westfalen müssen aufgrund der Grundsteuerreform neu bewertet werden. Bisher sind rund 5,8 Millionen Erklärungen (89 %) in den nordrhein-westfälischen Finanzämtern eingegangen.
„Im Finanzamt Wiedenbrück sind bisher 55.800 Erklärungen von 61.500 eingegangen, rund 91 Prozent. In Gütersloh sind mit 72.100 von 81.400 rund 89 Prozent Erklärungseingänge zu verzeichnen. Rund 90 Prozent der Erklärungen wurden digital abgegeben“, erklären Heidrun Banse, Leiterin des Finanzamts Wiedenbrück und Stephan Spies, Leiter des Finanzamts Gütersloh. „Die Frist ist am 31. Januar 2023 abgelaufen. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihrer Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bisher nicht nachgekommen sind, haben ein Erinnerungsschreiben erhalten. Sollten Sie bereits abgegeben, aber dennoch ein Erinnerungsschreiben erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns. In vielen Fällen lässt sich der Sachverhalt am Telefon schnell klären. Es kann zum Beispiel bei der Eingabe ein Zahlendreher passiert sein oder es ist versehentlich das falsche Aktenzeichen angegeben worden.“
Wird die Erklärung weiterhin nicht abgegeben, müssen die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen haben vor einigen Wochen mit dem Versand von Schätzbescheiden begonnen. Nach der Sommerpause werden die restlichen Fälle, in denen keine Erklärung vorliegt geschätzt. „Wichtig ist: Die Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bleibt auch nach einer Schätzung bestehen“, betonen die Behördenleitungen.
„Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist weiterhin digital über das Online-Finanzamt ELSTER möglich“, so Banse und Spies weiter. „Auch die Unterstützungsangebote auf unserer digitalen Info-Plattform www.grundsteuer.nrw.de und die telefonische Hotline unter 05242/934-1959 für das Finanzamt Wiedenbrück und 05241/3071-1959 für das Finanzamt Gütersloh, von Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr, stehen weiterhin zur Verfügung.“
Wer die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgegeben hat, erhält vom Finanzamt den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid. Der festgestellte Grundsteuerwert hat noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer ab 2025. Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen und den Grundsteuermessbeträgen die zu zahlende Grundsteuer. Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht sind ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.
Es ist beabsichtigt, die Grundsteuer aufkommensneutral zu reformieren. Das Ministerium der Finanzen wird daher sämtliche Kommunen öffentlich über den jeweiligen Hebesatz informieren, der zur Aufkommensneutralität in der jeweiligen Kommune führt. So wird Transparenz darüber ermöglicht, ob seitens der Kommune mit den Hebesätzen Steuern gesenkt, erhöht oder gleich gelassen werden.
Hintergrund:
Nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat, musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren. Die Abgabe der Grundsteuerklärungen startete am 1. Juli 2022 und endete nach einmaliger Verlängerung am 31. Januar 2023. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach neuem Recht erhoben.
Bild: Finanzverwaltung für Nordrhein-Westfalen