Der NRW Ministerpräsident Armin Laschet verkündet folgende Beschlüsse zum Lockdown:
Ab Mittwoch, den 16.12. gelten vorerst bis zum 10. Januar nachfolgende Einschränkungen:
Zusammenkünfte sind mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt. Ausnahmen gibt es nur zu den Weihnachtstagen vom 24. bis 26. Dezember, denn dann sind auch weitere Kontakte mit direkten Verwandten ersten Grades.
Der NRW Ministerpräsidenten wies noch einmal darauf hin, wie unerlässlich eine Schutzwoche mit Kontaktbeschränkungen vor Weihnachtstagen ist. Ab dem 16. Dezember wird der größte Teil des Einzelhandels geschlossen bleiben. Auch Dienstleister der Körperpflege wie z, B. Kosmetikstudios oder Friseure werden ebenfalls geschlossen.
Der Feuerwerksverkauf vor Silvester wird verboten. Bereits gekauftes Feuerwerk, soll bitte nicht abgefeuert werden, da bei Verletzungen eine Behandlung in den Krankenhäusern durch die Corona-Lage eventuell nicht möglich ist. Geöffnet bleiben allerdings, was zum Leben dringend notwendig ist, dazu zählt natürlich der Lebensmittelhandel ebenso wie Apotheken.
Schulen und Kitas werden ab Mittwoch definitiv zurückgefahren. Wenn irgend möglich, sollen die Kinder zu Hause bleiben und den angekündigten Distanzunterricht nutzen. Diese Regelung gilt in NRW bereits ab Montag.
Wie im Frühjahr soll es wieder eine Notbetreuung geben. Für Eltern soll es die Möglichkeit gegeben bezahltem Extra-Urlaub zu bekommen, um so ihre Kinder selbst zu betreuen zu können. An den Schulen wird es wohl Ausnahmeregelungen für die jeweiligen Abschlussklassen geben. Arbeitgeber sollen, wo immer es geht, Betriebsferien oder Home-Office ermöglichen. In der Gastronomie bleiben Abhol- und Lieferdienste erlaubt, wo bei der Verzehr vor Ort weiterhin ist verboten.
Der NRW Ministerpräsidenten Armin Laschet hat in diesem Zuge, Wirtschaftshilfen im zweistelligen Milliardenbereich angekündigt.
Grafik GTTV