Eltern, die ihre Kinder in der Offenen Ganztagsgrundschule (OGS), der Randstundenbetreuung oder der 13-Plus-Betreuuung angemeldet haben, werden für den Monat August von der Beitragszahlung befreit. Begründet wird die Entscheidung von der Stadt Harsewinkel damit, dass Eltern ab dem 18. März die Betreuungsangebote pandemiebedingt nicht mehr wahrnehmen konnten, die entsprechenden Betreuungs-Beiträge aber für den gesamten Monat erhoben wurden.
Da die Kinder im laufenden Monat – Schulbeginn ist der 12. August - ebenfalls nur rund einen halben
Monat betreut werden, hat die Stadt entschieden, den Beitrag für August auszusetzen.
In der Dringlichkeitsentscheidung verweist die Stadt darauf, dass trotz der Rückkehr der Schulen zum Regelbetrieb ein Normalbetrieb nicht garantiert werden kann. Laut dem NRW-Schulministerium könnten Schulen und Träger von Betreuungsmaßnahmen zeitweise oder in begrenztem Umfang auch längerfristig in die Situation geraten, dass nicht in ausreichender Zahl Kräfte zur Verfügung stehen, um ein
gewohntes Betreuungsangebot vorzuhalten.
Bild: Stadt Harsewinkel