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Gütersloh: Elternbeiträge werden rückerstattet

19.02.2021

Bild: Stadt Gütersloh

Einstimmiger Beschluss des Jugendhilfeausschusses (18.2.2021): In Erwartung der Beteiligung des Landes werden für den Monat Februar keine Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, Offenen Ganztagsschulen sowie weiteren schulischen Betreuungsangeboten an die Eltern erhoben. Bereits gezahlte bzw. eingezogene Beträge sollen zeitnah zurückgezahlt werden.

„Die Erwartungshaltung der Eltern, die sich an den Appell des Landes NRW gehalten und ihre Kinder zu Hause betreut haben, für den Monat Februar keinen Beitrag einzuziehen, ist aus Sicht der Stadt Gütersloh absolut nachvollziehbar,“ sagte Henning Matthes als zuständiger Beigeordneter in der Sitzung. „Viele Eltern haben mit hohem Aufwand eine eigene Betreuung der eigenen Kinder organisiert, um dem Appell, Kinder zu Hause zu betreuen, nachkommen zu können. Auch im Bereich des offenen Ganztags fand und findet keine reguläre pädagogische Betreuung im Rahmen des Offenen Ganztages statt.“ Er versprach „zeitnah“ eine komplette Rückzahlung der Elternbeiträge für den Monat Februar.

Der Beschluss enthält aber auch einen Vorbehalt: Sollte sich das Land im Februar nicht an dem Einnahmeausfall aus dem Verzicht auf die Elternbeiträge beteiligen, behält sich die Stadt zumindest vor, Beiträge im Verhältnis zu den tatsächlich in Anspruch genommenen Betreuungsangeboten abzurechnen („Spitzabrechnung“).

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