Die nordrhein-westfälischen Finanzämter haben für alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer eine Hotline eingerichtet, die bei Fragen rund um die Grundsteuerreform unterstützt.
„Unsere Grundsteuer-Hotline ist bereits seit April 2022 in Betrieb“, erklären Heidrun Banse und Stephan Spies, Leitungen der Finanzämter Wiedenbrück und Gütersloh. „Seitdem haben rund 59.300 Anruferinnen und Anrufer die Hotline genutzt. Unsere Expertinnen und Experten beantworten kompetent alle Fragen zur Reform, zur Abgabe der Erklärung oder zu den Bescheiden.“
Die Hotline der Finanzämter ist montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr unter 05242/934-1959 (Finanzamt Wiedenbrück) und 05241/3071-1959 (Finanzamt Gütersloh) erreichbar.
Zudem steht die digitale Info-Plattform der Finanzverwaltung www.grundsteuer.nrw.de rund um die Uhr zur Verfügung. Eigentümerinnen und Eigentümer finden dort hilfreiche Informationen zum weiteren Ablauf nach der Abgabe sowie Hinweise zu den einzelnen Bescheiden, die sie von ihrem Finanzamt erhalten.
„Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist auch weiterhin digital über das Online-Finanzamt ELSTER möglich“, betont Banse.
Wer die Grundsteuererklärung abgegeben hat, erhält vom Finanzamt den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid. Der errechnete Grundsteuerwert hat noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer. Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer. Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht sind ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.
Wer die Grundsteuererklärung nicht fristgerecht abgegeben hat, erhält ein Erinnerungsschreiben, in dem das Finanzamt die Eigentümerinnen und Eigentümer zur Abgabe auffordert.
„Wird die Erklärung weiterhin nicht abgegeben, werden wir die Besteuerungsgrundlagen adäquat schätzen“, so Spies. „Zur Klarstellung: Eine Schätzung vom Finanzamt entbindet nicht von der Pflicht zur Abgabe der Grundsteuererklärung.“
Hintergrund:
In Nordrhein-Westfalen müssen rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft neu bewertet werden. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat, musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren. Die Abgabe der Grundsteuerklärungen startete am 1. Juli 2022 und endete nach einmaliger Verlängerung am 31. Januar 2023. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach neuem Recht erhoben.
Bild: Finanzamt Gütersloh