Gütersloh. Die Tierseuchenverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 15. Februar dieses Jahres ist aufgehoben. Damit gelten die in der Verfügung genannten Einschränkungen wie beispielsweise der Transport von Geflügel und Geflügelprodukten ab Samstag, 18. März, nicht mehr. Dies gilt für sämtliche Geflügelhalter in dem betroffenen Gebiet.
Zudem wird die allgemeine Stallpflicht für Geflügel im Kreisgebiet ab Samstag aufgehoben. In NRW gab es seit dem 24. Februar keinen neuen Fall von Geflügelpest bei Wildvögeln und seit dem 15. Februar keinen neuen Ausbruch bei gehaltenen Vögeln. Steigende Tagestemperaturen und der Rückzug der Wildvögel nach Norden, sorgen nun zusätzlich dafür, dass sich die Geflügelpestviren nicht mehr so schnell verbreiten.
Zuletzt existierte südlich der Stadt Rietberg bis zum Ortsteil Mastholte lediglich ein Beobachtungsgebiet: Für die Aufhebung des Beobachtungsgebiets untersuchten Tierärzte des Kreises Gütersloh in den vergangenen Tagen risikoorientiert Geflügelbestände. Die Tiere wurden klinisch untersucht, vereinzelt auch Proben genommen. Bei den Untersuchungen im Gütersloher Teil des Beobachtungsgebiets wurden jedoch keine Auffälligkeiten entdeckt.
Das kleinere Sperrgebiet war bereits Ende vergangener Woche aufgehoben worden. Die klinischen Untersuchungen bei sämtlichen Haltungen im Sperrgebiet hatten ebenfalls keinerlei Befunde gebracht. Eingerichtet worden waren beide Gebiete wegen des Ausbruchs der Geflügelpest auf einem Betrieb in Delbrück-Westenholz.
Die Aufhebung der Tierseuchenverfügung findet sich im aktuellen Amtsblatt im Internetauftritt des Kreises unter www.kreis-guetersloh.de