Verl/Delbrück. Nachdem erneut bei einem Geflügelbetrieb in Delbrück der Verdacht auf einen Ausbruch der Geflügelpest besteht, mussten rund 200.000 Junghennen getötet werden – darunter auch 42.000 in einem Kontaktbetrieb in Verl.
Der Kontakt ist durch Personen zustande gekommen. Auf Paderborner Gebiet gibt es drei weitere Kontaktbetriebe. Aufgrund des neuerlichen Ausbruchs der Geflügelpest bei einer kommerziellen Geflügelhaltung, verständigten sich die Veterinäre der betroffenen Kreise und das Landestierseuchenkontrollzentrum (LaTiKo) darauf, erneut Restriktionszonen zu erlassen. Mit Wirkung ab Morgen, Donnerstag, 16. Februar, gibt es um den Ausbruchsbetrieb in Delbrück ein Sperrgebiet und eine Beobachtungszone.
Die Restriktionszonen sind fast identisch mit denen, die am vergangenen Samstag aufgehoben wurden. Diese waren ebenfalls nach dem Ausbruch der Geflügelpest auf einem Betrieb in Delbrück veranlasst worden. Das Sperrgebiet liegt auf Paderborner und Gütersloher Kreisgebiet, das Beobachtungsgebiet umfasst zudem einen kleinen Teil des Kreises Soest.
Auf Gütersloher Seite befinden sich innerhalb des Sperrgebiets 25 Halter mit 170.000 Tieren, im Beobachtungsgebiet 450 Halter mit 1,5 Millionen. Ein Sperrgebiet wird mindestens drei Wochen aufrechterhalten, ein Beobachtungsgebiet mindestens 30 Tage. In den nächsten Tagen werden die Veterinäre des Kreises die Haltungen im Sperrgebiet aufsuchen und das Geflügel klinisch untersuchen.
In beiden Restriktionszonen gelten die inzwischen bekannten Verbote: So dürfen kein Geflügel oder Geflügelprodukte transportiert werden. Die Stallpflicht gilt weiterhin kreisweit. Von der Jagd auf Federwild in den Restriktionszonen wird dringend abgeraten. Ausnahmen von den Beschränkungen gibt es nur mit entsprechender Genehmigung.
Formulare finden sich dafür im Internet ( www.kreis-guetersloh.de ) ein entsprechender Link ist auf der Startseite. Im Netzt findet sich auch eine aktive Karte, die die Umrisse der Restriktionszonen zeigt.