Gütersloh. Nach dem dritten Ausbruch der Geflügelpest in einem Bestand in Verl hat der Kreis Gütersloh eine entsprechende tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung im Amtsblatt veröffentlicht.
Wie bei den Ausbrüchen zuvor in Rietberg und Verl regelt die Allgemeinverfügung, innerhalb welcher Bereiche welche Schutzmaßnahmen angeordnet werden. Dazu wird jeweils eine Schutz- und eine Überwachungszone festgelegt. Die Schutzzone ist in einem engeren Radius kreisrund um den Ausbruchsbestand gezogen, die Restriktionen in diesem Bereich sind umfassender. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt Nr. 791 veröffentlicht. Mit Hilfe einer Onlinekarte, in die man hausgenau reinzoomen kann, lässt sich einsehen, ob die eigene Adresse in der Schutz- oder Überwachungszone liegt (www.kreis-guetersloh.de/geflügelpest). Die inzwischen drei Zonen in Folge von drei Ausbrüchen überlappen sich, die jüngst eingerichteten ragen weit in den Kreis Paderborn hinein. Den ersten Ausbruch im Kreis Gütersloh betraf eine Haltung in Rietberg, Fall Nummer zwei war ein kleinerer Bestand ebenfalls in Verl.
Bild: Kreis Gütersloh