Gütersloh. Der Kreis Gütersloh hebt die Überwachungszonen zu zwei Geflügelpest-Ausbrüchen (Allgemeinverfügungen vom 2. Dezember 2022) auf.
Die Aufhebung der Restriktionszonen tritt am 2. Januar 2023 um Null Uhr in Kraft. Ausgangspunkt waren eine Geflügelhaltung in Bielefeld und eine in Verl. Von den tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügungen sind Teile des Kreises Gütersloh betroffen. Weitere Informationen können im aktuellen Amtsblatt Nummer 805 vom 29.Dezember 2022 unter www.kreis-guetersloh.de/amtsblatt nachgelesen werden.
Bild: Kreis Gütersloh