Gütersloh. Die Eilverordnung, die das Bundesministerium für Landwirt-schaft wegen der Geflügelgrippe erlassen hat, betrifft sehr viel mehr Hobby-halter und Landwirte, als zunächst angenommen.
Die Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Gütersloh weist darauf hin, dass nicht nur Enten- und Gänsebestände, die zur Schlachtung vorgesehen sind, untersucht werden müssen. Die Eilverordnung bezieht sämtliche Enten und Gänse ein, die ab dem 28. Dezember aus einem Bestand verbracht werden sollen. Das gilt beispielsweise auch für den Verlauf oder die Ausstellung auf Geflügelmärkten und -börsen. Pro Lieferung müssen 60 Tiere untersucht werden. Sind es weniger als 60 Tiere, dann müssen alle untersucht werden. Die virologischen Untersuchungen müssen innerhalb der letzten sieben Tage geschehen vor dem Transport aus dem Bestand heraus gemacht werden. Die Eilverordnung soll die weitere Ausbreitung der der Vogelgrippe H5N8 verhindern. Enten und Gänse sind im Focus, weil sie, wenn sie sich anstecken, keine deutlichen Symptome zeigen, aber die Krankheit natürlich weiterverbreiten. So wie es jetzt aussieht, gilt die Regelung bis Ende März 2015.
Aus aktuellem Anlass werden alle Geflügelhalter im Kreis Gütersloh gebeten, ihre Tiere auch außerhalb des Stallpflichtgebietes soweit wie möglich aufzustallen oder zumindest den Kontakt mit Wildvögeln so weit wie möglich zu unterbinden. Personen und Fahrzeugkontakte in den Geflügelbeständen sollten auf ein Minimum reduziert werden. Geflügelhalter sollten zudem Abstand von der Jagd auf Wassergeflügel nehmen oder peinlichst auch Hygiene achten.