Wo kann ich Geld spenden? Oder Kleidung und Fahrräder? Was muss man machen, wenn man minderjährigen Flüchtlingen eine Bleibe bieten will? Die Nachricht, dass Landrat Sven-Georg Adenauer wegen des Flüchtlingszustroms den Krisenstab einberufen hat, löste zahlreiche Hilfsangebote und Nachfragen aus. Bei der zentralen Auskunft des Kreises Gütersloh informierten sich viele Bürgerinnen und Bürger, wie sie helfen können. Andere hatten Verständnisfragen. Die wichtigsten Fragen und Antworten hat der Kreis Gütersloh zusammengefasst. Denn erfahrungsgemäß stellen sich viele andere Bürgerinnen und Bürger genau dieselben Fragen.
Wer in der aktuellen Situation ehrenamtlich helfen will, also Essen austeilt, Flüchtlinge betreuen etc., hat zwei Möglichkeiten. Erstens: Er oder sie wendet sich an die jeweilige Kommune. Die brauchen Unterstützung bei der Betreuung von Flüchtlingen sowohl in Notunterkünften als auch bei der Betreuung von zugewiesenen Flüchtlingen. Wer wo gebraucht wird weiß man vor Ort am Besten. Notunterkünfte gibt es derzeit in Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück, Schloß Holte-Stukenbrock und Versmold. Zugewiesene Flüchtlinge leben in jeder der 13 Kommunen im Kreis Gütersloh. Zweitens: Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) sucht im Internet nach freiwilligen Helfern und hat dort eine Bewerbungs- und Registrierungsplattform eingerichtet. Unter www.team-westfalen.de kann man auch angeben, wo man eingesetzt werden möchte.
Wer Kleidung oder andere Dinge wie Fahrräder oder Kinderwagen spenden möchte, sollte vor allem zwei Aspekte beachten. Erstens: Keine Spenden direkt zu den Notunterkünften bringen, das verursacht nur Verteilungsprobleme. Zweitens: Der Malteser-Hilfsdienst (www.malteser-guetersloh.de) hat derzeit ein Spendenannahmestopp. Kleiderspenden sollten zu den Kleiderkammern des Deutschen Roten Kreuzes gebracht werden, davon gibt es vier im Kreis Gütersloh: Gütersloh Kaiserstraße 38; Halle/Westf., Bismarckstraße 1; Harsewinkel, Dechant-Budde-Weg 8; Versmold, Ravensberger Str. 29.
Sachspenden wie Fahrräder, Kinderwagen etc. sollten in den Kommunen abgegeben werden, sofern eine Annahmestelle eingerichtet worden ist. Vielfach hat sich auch bereits ehrenamtliche Hilfe via Facebook organisiert, dort finden sich zahlreiche Hinweise darauf, was benötigt wird. Nur als Hinweis: In den Notunterkünften werden keine weiteren Sachspenden benötigt. Was dort gebraucht wird, ist vorhanden beziehungsweise wird zentral organisiert. Ein Fahrrad beispielsweise verbleibt in der Notunterkunft für die nachfolgenden Flüchtlinge.
Es haben auch Privatleute angerufen, die Wohnraum angeboten haben für Flüchtlinge. Sei es, dass sie einer Einzelperson ein Zimmer anbieten oder eine ganze Familie bei sich aufnehmen wollten oder Mietwohnungen anzubieten hatten. Auch in diesem Fall sollten sich Interessenten an die jeweilige Kommune wenden, denn dafür kommen nur bereits zugewiesene Flüchtlinge in Frage, nicht solche aus den Notunterkünften, die noch nicht registriert sind. Man muss unterscheiden zwischen Flüchtlingen in Notunterkünften und solchen, die zugewiesen in den Kommunen leben. Notunterkünfte sind Ersatz für die Erstaufnahmestellen, die derzeit aus allen Nähten platzen. Diese Flüchtlinge, derzeit 1306 im Kreis Gütersloh, werden unmittelbar nachdem sie zum Beispiel in Dortmund mit dem Zug angekommen sind, in Bussen in den Kreis Gütersloh gebracht. In den Notunterkünften werden sie registriert und untersucht. Wer bereits registriert ist (und mitunter auch seinen Asylantrag gestellt hat), kann die Notunterkunft verlassen und wird – das ist bisher der Regelfall – durch die Bezirksregierung Arnsberg einer Kommune zugewiesen. Die muss dann entsprechend Wohnraum vor Ort finden.
Das Schicksal von minderjährigen Flüchtlingen, die sich ohne ihre Eltern auf die lange Flucht gemacht haben, berührt die Menschen besonders. Den Kreis Gütersloh erreichen immer wieder Angebote von Bürgerinnen und Bürgern, die geflohene Kinder oder Jugendliche bei sich aufnehmen würden. Die allein reisenden minderjährigen Flüchtlinge sind in der Obhut der vier Jugendämter Kreis Gütersloh, Stadt Gütersloh, Stadt Rheda-Wiedenbrück und Stadt Verl. An die vier Jugendämter können sich Interessierte wenden, dort wird geprüft, ob es gegebenenfalls in Frage kommt. Für den Kreis Gütersloh sind die drei Regionalstellen zuständig: Regionalstelle Nord in Halle/Westf. (zuständig für Halle/Westf., Werther/Westf., Borgholzhausen und Steinhagen), Regionalstelle West in Harsewinkel (zuständig für Harsewinkel, Versmold und Herzebrock-Clarholz) und Regionalstelle Süd in Rietberg (zuständig für Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock und Langenberg). Präsenzzeiten und Telefonnummern unter www.kreis-gueterlsoh.de.
Wer gezielt Geld spenden will, kann dies auch tun: Es gibt sowohl beim DRK als auch bei den Maltesern örtliche Spendenkonten: DRK-Flüchtlingshilfe im Kreis Gütersloh, Sonderspendenkonto, Volksbank Bielefeld-Gütersloh eG, BLZ: 478 601 25, Konto: 203 382 602, IBAN: DE52 4786 0125 0203 3826 02, BIC: GENODEM1GTL. Die Malteser im Kreis Gütersloh haben ein Online-Spendenkonto unter www.malteser-guetersloh.de eingerichtet.