Nach der Mitteilung der Kreistagsmitglieder Michael zur Heiden und Hartwig Fischer (FDP), die Liberale Fraktion zu verlassen, ist diese damit beendet, da die gesetzliche Fraktionsmindeststärke von drei Mitgliedern für den Kreistag unterschritten wird. Sowohl die beiden FDP-Kreistagsmitglieder wie auch die AfD-Kreistagsmitglieder Udo Hemmelgarn und Johannes Brinkrolf können sich daher künftig als Zweier-Gruppen formieren.
Mit dem Verlust des Fraktionsstatus gehen einige Rechte in der Kreistags- und Ausschussarbeit verloren, die nach den kommunalrechtlichen Vorschriften nur Fraktionen, nicht aber Gruppen oder fraktionslosen Mitglieder zu stehen. Dazu gehört zum Beispiel das Recht, die Einberufung des Kreistages zu verlangen oder Tagesordnungspunkte in den Kreistags- oder Ausschusssitzungen zu erzwingen. In finanzieller Sicht entfällt neben der zusätzlichen Aufwandsentschädigung von monatlich rund 800 Euro für den bisherigen Fraktionsvorsitzenden Michael zur Heiden auch der Anspruch auf Fraktionszuwendungen – bereits gezahlte Zuschüsse für 2015 sind anteilig zurückzuzahlen.
Falls es zu einem Zusammenschluss zu jeweils einer FDP- und einer AfD-Gruppe kommen sollte, hätten diese jedoch einen Anspruch auf Zuschüsse, die denen der Fraktion grundsätzlich entsprechen, aber im Saldo einige Tausend Euro höher ausfallen als die bisherigen Zuschüsse für die Liberale Fraktion, da der Landesgesetzgeber den Gruppen vergleichsweise höhere Zuschüsse zubilligt. Aufgeben muss die Liberale Fraktion auch das nur Fraktionen zustehende Büro im Gütersloher Kreishaus.
Bedeutsamer ist jedoch die Frage, wie sich die Auflösung der Liberalen Fraktion auf die Zusammensetzung der Ausschüsse des Kreistages auswirkt, in denen sie mit jeweils einem Sitz vertreten war. Das Kommunalrecht sieht für den Fall der Auflösung einer Fraktion nicht vor, dass die bisher von ihr gestellten Ausschussmitglieder ihren Sitz im Ausschuss verlieren, es sei denn, sie verzichten persönlich darauf. Gegen den Willen der Betroffenen eine Umbesetzung durchsetzen kann der Kreistag nur, wenn er eine Auflösung der Ausschüsse und gleichzeitige Neubildung mit Mehrheit beschließen würde.
Im Falle des Kreisausschusses, in dem bisher Udo Hemmelgarn (AfD) und als persönlicher Vertreter Michael zur Heiden (FDP) die Liberale Fraktion repräsentierten, und des Jugendhilfeausschusses ist dies jedoch rechtlich nicht möglich; diese können während der bis Oktober 2020 laufenden Wahlperiode nicht aufgelöst werden.