Nachdem der Bund die Finanzierungsverantwortung abgelehnt hat, müssen in den meisten Ländern weiterhin die Kommunen die Kosten der Gesundheitsversorgung tragen. Das hat zur Folge, dass die Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge insgesamt allenfalls schleppend vorankommt. Zu diesem Fazit kommt eine bundesweite Expertise der Bertelsmann Stiftung. Diese zeigt, dass bis Ende Februar 2016 die Gesundheitskarte für Asylsuchende in Berlin, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein eingeführt wurde. Aber unter den Flächenstaaten haben nur Brandenburg, wo die Karte am 1. April kommen wird und Schleswig-Holstein eine verbindliche Regelung auf Landesebene getroffen. Nur hier tragen die Länder die Kosten der Gesundheitsversorgung.
In den anderen Ländern müssen in den ersten 15 Monaten des Aufenthalts eines Asylsuchenden die Kommunen weiterhin für den Großteil der Gesundheitskosten aufkommen. In Nordrhein-Westfalen haben derzeit nur 20 Kommunen ihre Bereitschaft zur Einführung der Gesundheitskarte erklärt. Im Saarland will die Landesregierung die Gesundheitskarte ermöglichen, aber sämtliche Landkreise weigern sich, sie einzuführen. Die Kommunen befürchten, dass durch die Regelung Mehrkosten entstehen könnten.
Die meisten Länder arbeiten noch an der Umsetzung. Dazu stehen die Länder in Verhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen, um die Kostenaufteilung und den Leistungsrahmen der medizinischen Versorgung der Asylsuchenden zu definieren. Die im Gesetz auf Bundesebene vorgesehene Rahmenvereinbarung zwischen dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und den kommunalen Spitzenverbänden wird ebenfalls noch verhandelt.
Bayern und Sachsen wollen von der Möglichkeit einer Gesundheitskarte für Asylsuchende keinen Gebrauch machen. Auch Mecklenburg-Vorpommern hat Anfang März beschlossen, die Karte vorerst nicht einzuführen. „Es kann nicht sein, dass das föderale Gerangel um die Kosten auf dem Rücken der Flüchtlinge und der Kommunen ausgetragen wird“ urteilt Kirsten Witte, Kommunalexpertin der Bertelsmann Stiftung. „Die medizinische Versorgung von Asylsuchenden und Flüchtlingen muss bundeseinheitlich geregelt und finanziert werden.“
Angesichts der erheblichen Belastungen, die Kommunen derzeit schultern müssen, wäre dies ein wichtiger Beitrag, um die Lasten gerechter zu verteilen. Außerdem ließe sich der Verwaltungsaufwand für die Kommunen bei der Gesundheitsversorgung der Asylsuchenden deutlich reduzieren, so Witte weiter. Unter der Maßgabe, dass die Gesundheitskarte Kosten reduziert, steigt die Zustimmung sogar auf 80 Prozent der Befragten.