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Flickenteppich bei Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden

09.03.2016 Autor: Bertelsmann Stiftung // LoCarl

// Bild: Bertelsmann Stiftung

Nachdem der Bund die Finanzierungsverantwortung abgelehnt hat, müssen in den meisten Ländern weiterhin die Kommunen die Kosten der Gesundheitsversor­gung tragen. Das hat zur Folge, dass die Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge insgesamt allenfalls schleppend vorankommt. Zu diesem Fazit kommt eine bundesweite Expertise der Bertelsmann Stiftung. Diese zeigt, dass bis Ende Februar 2016 die Gesundheitskarte für Asylsuchende in Berlin, Nord­rhein-Westfalen und Schleswig-Holstein eingeführt wurde. Aber unter den Flächenstaaten haben nur Brandenburg, wo die Karte am 1. April kommen wird und Schleswig-Holstein eine verbindliche Regelung auf Landesebene getroffen. Nur hier tragen die Länder die Kosten der Gesundheitsversorgung.

In den anderen Ländern müssen in den ersten 15 Monaten des Aufenthalts eines Asylsuchen­den die Kommunen weiterhin für den Großteil der Gesundheitskosten aufkommen. In Nord­rhein-Westfalen haben derzeit nur 20 Kommunen ihre Bereitschaft zur Einführung der Ge­sundheitskarte erklärt. Im Saarland will die Landesregierung die Gesundheitskarte ermögli­chen, aber sämtliche Landkreise weigern sich, sie einzuführen. Die Kommunen befürchten, dass durch die Regelung Mehrkosten entstehen könnten.

Die meisten Länder arbeiten noch an der Umsetzung. Dazu stehen die Länder in Verhandlun­gen mit den gesetzlichen Krankenkassen, um die Kostenaufteilung und den Leistungsrahmen der medizinischen Versorgung der Asylsuchenden zu definieren. Die im Gesetz auf Bundes­ebene vorgesehene Rahmenvereinbarung zwischen dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und den kommunalen Spitzenverbänden wird ebenfalls noch ver­handelt.

Bayern und Sachsen wollen von der Möglichkeit einer Gesundheitskarte für Asylsuchende keinen Gebrauch machen. Auch Mecklenburg-Vorpommern hat Anfang März beschlossen, die Karte vorerst nicht einzuführen. „Es kann nicht sein, dass das föderale Gerangel um die Kos­ten auf dem Rücken der Flüchtlinge und der Kommunen ausgetragen wird“ urteilt Kirsten Witte, Kommunalexpertin der Bertelsmann Stiftung. „Die medizinische Versorgung von Asyl­suchenden und Flüchtlingen muss bundeseinheitlich geregelt und finanziert werden.“

Ange­sichts der erheblichen Belastungen, die Kommunen derzeit schultern müssen, wäre dies ein wichtiger Beitrag, um die Lasten gerechter zu verteilen. Außerdem ließe sich der Verwaltungs­aufwand für die Kommunen bei der Gesundheitsversorgung der Asylsuchenden deutlich redu­zieren, so Witte weiter. Unter der Maßgabe, dass die Gesundheitskarte Kosten reduziert, steigt die Zustimmung sogar auf 80 Prozent der Befragten.

 

 

 

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