Premiere im Kreishaus Gütersloh: Am Montag, 24. August, kam der Beirat zur Wahrung der Rechte und Interessen von Menschen mit Behinderung zu seiner ersten Sitzung zusammen. Eingeladen waren sämtliche regulären Mitglieder sowie die Stellvertreter. „Kennenlernen“, so Kreisdirektorin Susanne Koch in ihrer Begrüßung, stand neben dem Arbeitsauftakt auf dem Programm. Koch ist auch Vorsitzende des Beirats. Wer ist wer? Und in welcher Funktion? Das Kennenlernen wurde im Anschluss an die Sitzung bei einem Imbiss erleichtert.
Der Beirat ist in seiner Arbeit nicht auf bestimmte Themenfelder begrenzt, sondern bearbeitet, gemäß dem Aktionsplan „Inklusives Gemeinwesen Kreis Gütersloh“, alle Handlungsfelder. Dazu zählen insbesondere folgende: Mobilität, Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Arbeit und Beschäftigung, Bildung, Freizeit, Kultur und Sport, Gesundheit und Pflege. Der Beirat hat die Aufgabe, die Inklusions-Strategie aktiv zu begleiten und eigene Schwerpunkte zu setzen.
In der ersten Sitzung ging es unter anderem um eine Einführung in die Aufgaben und Arbeit des Beirates. Zwei bis drei Beiratssitzungen soll es jährlich geben, einige Beiratsmitglieder sprachen sich für eine Sitzung pro Quartal aus. Weitere Ansprechpartnerinnen für die Beiratsmitglieder sind neben der Vorsitzenden ihre Stellvertreterin Judith Schmitz (Leiterin Abteilung Soziales) und deren Mitarbeiterin Ute Lachenicht, die die Geschäftsführung des Beirats übernommen hat.
Der Beirat ist Ansprechpartner für Menschen mit Behinderungen im Kreis Gütersloh und berät die Politik. „Er ist keine kreisweite Beschwerde- oder Beratungsstelle“, stellte Schmitz klar. Vielmehr solle er die Interessen der Menschen mit Behinderungen bündeln: Gemäß dem Motto „Nicht über uns ohne uns“ sorgen sie dafür, dass der Gedanke der Inklusion in allen Lebenslagen Beachtung findet. Um die verschiedenen Sichtweisen zu berücksichtigen, war bei der Zusammensetzung des Beirats darauf geachtet worden, dass Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen in dem Gremium vertreten sind.
Schmitz: „Ein Rollstuhlfahrer hat mitunter andere Probleme als jemand, der nicht so gut sieht oder hört.“ Neun Beiratsmitglieder des 18-köpfigen Gremiums haben unterschiedlichste Behinderungen. Um alle Sichtweisen abzudecken, waren fünf verschiedene Gruppen festgelegt worden, die vertreten sein sollten: körperbehinderte Personen, geistig behinderte Personen, Sehbehinderte bzw. blinde Personen, Hörbehinderte bzw. gehörlose Personen sowie Personen mit psychischen Behinderungen oder Suchtkranke.
Darüber hinaus sind die im Kreistag vertretenden Fraktionen Mitglied im Beirat sowie die Städte und Gemeinden, denn – so die stellvertretende Beiratsvorsitzende Schmitz – „viele Entscheidungen werden in den Ratshäusern vor Ort getroffen.“