Gütersloh. Die Beitragssatzung für Kindertageseinrichtungen, Tagespflege und offenen Ganztag steht wieder auf dem Prüfstand. In erster Lesung diskutierte jetzt (20.11.2014) der Jugendhilfeausschuss über die von der Verwaltung erarbeiteten Vorschläge. Eine endgültige Beschlussfassung soll in der nächsten Sitzung am 4. Dezember erfolgen.
Bildungsdezernent Joachim Martensmeier hatte zuvor nochmals auf den „Arbeitsauftrag“ verwiesen, den der Ausschuss und der Jugendamtselternbeirat der Verwaltung im Mai mitgegeben hatte: Demnach schien vor allem die Belastung junger Familien mit mittleren Einkommen im Vergleich mit anderen Kommunen zu hoch. Diese Gruppe würde mit dem nun vorliegenden Vorschlag nun deutlich entlastet: So würde beispielsweise eine Familie mit einem Jahresgehalt von 37 000€ und zwei Kindern im Alter von zwei und fünf Jahren rund 500 Euro im Jahr weniger bezahlen als jetzt. Insgesamt brächte die neue Beitragssatzung rund 500 000€ weniger in die Stadtkasse.
Stadtkämmerin Christine Lang erklärte in der Sitzung, dass sie den nun vorliegenden Entwurf aus haushalterischer Sicht mittrage. Sie mahnte aber an, das jetzt avisierte finanzielle Gesamtvolumen nicht zu überschreiten. Wie Martensmeier erinnerte auch sie daran, dass die Stadt Gütersloh im kommunalen Vergleich – etwa mit Rheda-Wiedenbrück oder Bielefeld – eine gute Position einnehme.
In der politischen Diskussion standen vor allem die Aufgabe einer „übergreifenden“ Beitragsregelung für Geschwisterkinder in Kita und Offenem Ganztag sowie die Rückkehr von einem linearen Beitragssystem auf ein Stufensystem (wie in allen anderen Kommunen) im Fokus. Bis zur nächsten Sitzung soll die Verwaltung nun verschiedene Ergänzungsberechnungen prüfen und ihre finanziellen Auswirkungen darstellen.