Die Stadt Verl wird auch für den Monat Juni die Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen,
Kindertagespflegestellen, Offenen Ganztagsschulen und Randstundenbetreuungen aussetzen. Darauf
haben sich die vier Ratsfraktionen in einem gemeinsamen Antrag an die Verwaltung verständigt. Da die
Entscheidung kurzfristig getroffen werden muss, wird der Antrag in einer Dringlichkeitsentscheidung
beschlossen.
Aufgrund des seit Mitte März bestehenden Betretungsverbotes für die genannten Betreuungsstellenhatte die Stadt mit Zustimmung des Rates auch bereits für April und Mai auf die Erhebung derElternbeiträge verzichtet, da lediglich eine Notbetreuung erlaubt war. Für diese zwei Monate erstattetdas Land den Kommunen 50 Prozent der ausfallenden Elternbeiträge. Ab kommenden Montag, 8. Juni,wechselt die bisherige Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflegebekanntlich in den sogenannten „eingeschränkten Regelbetrieb“. Alle Kinder haben dann wiedergrundsätzlich einen – allerdings durch die Maßgaben des Infektionsschutzes eingeschränkten –Anspruch auf Bildung, Betreuung und Erziehung in einem Angebot der Kindertagesbetreuung.Rechtsgrundlage dieses Öffnungsschrittes bleibt weiterhin der Infektionsschutz. Daher handelt es sichum ein sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht eingeschränktes Angebot.
Mit Blick auf den eingeschränkten Regelbetrieb hatten die Landesregierung und die kommunalenSpitzenverbände sich darauf verständigt, in den Monaten Juni und Juli den Eltern die Hälfte derElternbeiträge zu erlassen. Den Ausfall der Beiträge teilen sich Land und Kommunen je zur Hälfte.In einem gemeinsamen Antrag vom 3. Juni haben nun die vier Fraktionen des Verler Stadtratesbeantragt, für den Monat Juni den Eltern von Kindern in Kindertageseinrichtungen undKindertagespflege sowie in den OGS wie schon im April und Mai die Beiträge komplett zu erlassen.
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