Februar-Beiträge werden zunächst einmal erhoben
Gütersloh (gpr) Bisher gibt es seitens des Landes NRW keine Klarheit darüber, ob im Februar auf die Erhebung von Elternbeiträgen verzichtet wird. Mangels einer entsprechenden Regelung des Landes, die bisher die Grundlage für die Entscheidung über den Erlass von Elternbeiträgen in Gütersloh war, erhebt die Stadt Gütersloh für den Monat Februar 2021 Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege und OGS.
Sollte das Land NRW im Laufe des Februars eine Vereinbarung zu einem Verzicht auf Elternbeiträge treffen, würde der im Februar erhobene Beitrag mit dem Beitrag für den Monat März 2021 verrechnet.
Eltern, die der Stadt Gütersloh eine Lastschrifteinzugsermächtigung gegeben haben, müssen nicht tätig werden. Wer dagegen per Dauerauftrag bezahlt, sollte diesen für Februar wieder aktivieren, falls dieser für Januar ausgesetzt wurde. Im Falle einer Beitragspflicht erhalten die betroffenen Eltern bis Mitte Februar einen Bescheid über die entsprechende Beitragshöhe.
Bei den 22 Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft entfällt für diejenigen Eltern, die die „eingeschränkte“ Betreuung nicht in Anspruch nehmen, auch die Verpflegungspauschale. Die Kinder, die in Betreuung sind, werden tageweise erfasst und die Verpflegung wird dann „tagesscharf“ im Nachgang mit den Eltern abgerechnet. Bei anderer Trägerschaft sollten Eltern im Zweifel aber bei der jeweiligen Kita nachfragen, um die genaueren Zahlungsmodalitäten hinsichtlich der Verpflegungspauschale zu klären.
Auch beim OGS-Essensgeld läuft die Abrechnung nicht über die Stadt, sondern meist über den Caterer bzw. in Einzelfällen über die Schule. Bei Fragen sollten sich Eltern aber auch hier direkt mit dem Caterer bzw. der Schule in Verbindung setzen.
Die Stadt Gütersloh wird die betroffenen Eltern über die weiteren Entwicklungen fortlaufend informieren.
Foto: Stadt Gütersloh