Test und Quarantäne erforderlich
Gütersloh. Für Einreisen aus Großbritannien und Südafrika liegt aufgrund einer deutlich ansteckenderen Mutante des Corona-Virus ein erhöhtes Risiko vor. Daher haben Bund und Land mit einer gesonderten Verordnung reagiert: Einreisende aus Großbritannien und Südafrika müssen sich für zehn Tage in häusliche Quarantäne begeben. Dies gilt bereits seit dem 21. Dezember, Null Uhr. Personen, die das betrifft, wenden sich telefonisch an das Gesundheitsamt des Kreises Gütersloh.
Die zehn Tage werden ab dem Tag der Ausreise aus den betreffenden Ländern gerechnet. Zudem müssen sich die betroffenen Personen unmittelbar vor oder bei der Einreise und dann nochmals nach fünf Tagen auf das Corona-Virus testen lassen. So kann die Quarantäne vorzeitig beendet werden, falls der Test auch nach fünf Tagen noch negativ ist und die Person keine Erkrankungssymptome zeigt.
Rückwirkend gilt die Quarantäne auch für alle Personen, die seit dem 11. Dezember aus Großbritannien oder Südafrika eingereist sind. Sie sind verpflichtet, sich bis zehn Tage nach der Ausreise in Quarantäne zu begeben und sich fünf Tage nach der Einreise testen lassen. Die jetzt rückwirkend angeordneten Maßnahmen dienen dazu, eine Einschleppung des mutierten Corona-Erregers aus den beiden Staaten zu vermeiden.
Grafik GTTV
Kontakt: Kreis Gütersloh, Abteilung Gesundheit Quarantänemanagement: 05421 / 85-4500