Gütersloh, 17. März 2015 – Mehr Geld- und Sachleistungen für Pflegebedürftige sowie gänzlich neue Zuschüsse seitens der Kassen: Zum 1. Januar 2015 ist das Erste Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten, das die Leistungen der Pflegeversicherung teils deutlich erweitert.
Doch wer hat Anrecht worauf? Für Betroffene und ihre Angehörigen ist es oft nicht leicht, das komplexe Thema zu durchblicken. Die Diakonie Gütersloh lädt deswegen alle Interessierten zu einer neuen Vortragsreihe an, die über die wichtigsten Neuerungen informiert. Heike Schulze, Bereichsleiterin Pflege bei der Diakonie, erklärt, was sich zum 1. Januar geändert hat und wie Betroffene davon profitieren. Die Vorträge finden an folgenden Terminen jeweils ab 18.30 Uhr statt: Montag, 23. März, in Rheda-Wiedenbrück (Diakoniestation, Hauptstr. 90), Dienstag, 24. März, in Schloß Holte-Stukenbrock (Friedenskirche, Lindenstr. 7), Mittwoch, 25. März, in Avenwedde (Entenweg 10), Montag, 30. März, in Gütersloh (Tagespflege, Kirchstr. 16) sowie am Mittwoch, 1. April, in Isselhorst (Gemeindehaus, Steinhagener Str. 30). Eine Anmeldung zu den Vorträgen ist nicht erforderlich, die Teilnahme ist kostenlos.