Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat heute die Feststellung des Haushaltsplans der BA für 2015 beschlossen.
Die Arbeitslosenversicherung setzt stärker auf nachhaltige Integrationen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, damit ihre Kundinnen und Kunden vom Beschäftigungsaufbau profitieren. Um auch Menschen mit vermeintlich schlechterem Zugang zum Arbeitsmarkt bessere Chancen zu eröffnen, bietet sie frühzeitig und gezielt aktive Arbeitsförderung an. Vor Ort sollen lokale Chancen erkannt und verstärkt Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber als Kundinnen und Kunden gewonnen werden.
Für die aktive Arbeitsförderung stehen im Beitragssystem im kommenden Jahr insgesamt 9,6 Milliarden Euro bereit, davon 3,3 Milliarden Euro im sogenannten Eingliederungstitel, der weitestgehend von den Agenturen vor Ort geplant wurde. Die Agenturen rechnen im kommenden Jahr insbesondere mit einem steigenden Bedarf an abschlussorientierten Weiterbildungen. Geplant sind rund sieben Prozent mehr Eintritte in die abschlussorientierte Förderung der beruflichen Weiterbildung. Insgesamt gehen die Agenturen im Jahr 2015 von mehr als 600.000 Eintritten in Maßnahmen zur aktiven Arbeitsförderung aus, rund 20.000 mehr als im laufenden Jahr.
Mit der Initiative zur Flankierung des Strukturwandels und den speziellen Angeboten zur Qualifizierung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stehen wie im laufenden Jahr 680 Millionen Euro für diese gesonderte Förderung bereit.
Darüber hinaus hat der Verwaltungsrat die Initiative „Betriebliche Ausbildung hat Vorfahrt“ ins Leben gerufen, die gezielt darauf gerichtet ist, insbesondere benachteiligten Jugendlichen verstärkt eine betriebliche Ausbildung zu ermöglichen. Das Programm soll durch Vereinbarungen insbesondere mit den Ländern kofinanziert werden. Der Haushalt der BA beteiligt sich mit 43 Millionen Euro im Jahr 2015.
Beim Arbeitslosengeld (15,8 Milliarden Euro einschließlich Sozialversicherungsbeiträge) rechnet der Haushaltsplan mit einer leicht geringeren Anzahl an Leistungsempfängern. Für Insolvenzgeld veranschlagt die BA mit einer Milliarde Euro denselben Ansatz wie im laufenden Haushalt.
Insgesamt sind im Haushaltsplan Ausgaben in Höhe von 34,7 Milliarden Euro vorgesehen. Dagegen stehen Einnahmen in Höhe von 35,0 Milliarden Euro, die sich insbesondere aus Beitragseinnahmen (29,8 Milliarden Euro) bilden. Somit schließt der Haushalt mit einem knapp positiven Finanzierungssaldo von rund 350 Millionen Euro, der den Rücklagen zugeführt werden kann. Der Mittelansatz ist eine solide Basis, um passgenaue Förderung und Vermittlung 2015 zu ermöglichen. Spielräume für weitere Belastungen durch Zusatzausgaben bestehen jedoch nicht. Auch kann im Jahr 2015 keine nennenswerte Vorsorge für künftige konjunkturelle Schwächephasen getroffen werden.
Der Haushaltsplan basiert auf den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die die Bundesregierung mit den Herbsteckwerten für 2015 prognostiziert. Darin geht sie von einem Wirtschaftswachstum von 1,3 Prozent und jahresdurchschnittlich 2,89 Millionen arbeitslosen Menschen aus.