Die Initiative ‚Demokratie wagen!‘ stellt den Antrag nach § 24 GO NRW an den Hauptausschuss c/o Bürgermeisterin Maria Unger, eine „Nachhaltigkeitssatzung“ als Verschuldungsbremse ab dem Haushaltsplan 2016 zu verabschieden. Diese Nachhaltigkeitssatzung würde auch gleichzeitig der Generationengerechtigkeit dienen.
Immer mehr Kommunen erkennen, dass sie auf Kosten künftiger Generationen leben und wirtschaften. Die Verschuldung bleibt oder nimmt zu, der Eigenkapitalanteil nimmt ab, die kommunale Infrastruktur verliert an Wert oder hält den neuen Herausforderungen nicht stand. Die nachrückende Generation übernimmt ein Erbe mit sehr vielen Unwägbarkeiten und dazu eine große Altlast. Auch Gütersloh sieht sich diesen Herausforderungen gegenüber und sollte daher handeln.
Viele Kommunen entschließen sich freiwillig und aus eigenem weitsichtigen Handeln für eine sogenannte Nachhaltigkeitssatzung. Ein gutes Beispiel bietet die Stadt Overath. Hieran könnte sich Gütersloh orientieren.
Mit der Einführung des doppischen Haushalts- und Rechnungswesens vor ein paar Jahren ist es nun möglich, die intergenerative Gerechtigkeit der Finanz- und Haushaltspolitik zu beziffern. Eine gute Grundlage für das weitsichtige Austarieren ist damit vorhanden.
Nachhaltigkeitssatzungen sollen dabei helfen und bei Entscheidungen verbindlich dafür sensibilisieren, ein Wirtschaften auf Kosten der nachrückenden Generation zu verhindern. Unsere kommunale Gemeinschaft in Gütersloh lebt zurzeit sehr komfortabel. In den letzten Jahren konnte Gütersloh immer den städtischen Haushalt ausgleichen. Es gab keine Neuverschuldung und alte Schulden konnten sogar erheblich reduziert werden.
Dies wird sich jedoch durch die bevorstehenden Herausforderungen ändern. Die Landeszuschüsse sinken, gleichzeitig sind Investitionen zu tätigen, z.B. in eine neue Feuerwehr und in den Erhalt unserer Infrastruktur. Unsere Schulen sind trotz ständiger Investitionen längst nicht alle in dem Zustand, der für erfolgreichen Unterricht nötig wäre. Der Abzug der britischen Streitkräfte lässt die Kaufkraft sinken und die Konversion der militärischen Flächen erfordert erhebliche finanzielle Mittel. Und die Flüchtlingssituation wird auch von uns hier neue finanzielle Anstrengungen verlangen für eine angemessene Hilfe.
Damit die Lebensqualität der zukünftigen Generationen möglichst erhalten bleibt, müssen die verantwortlichen Kommunalpolitiker bereits jetzt konkrete Vorsorge betreiben. Ideal wäre also eine generationengerechte Nachhaltigkeitssatzung auch für Gütersloh.
Eine wichtige Bedingung hierbei ist die strikte Einhaltung des Konnexitätsprinzips: "Wer bestellt, bezahlt". Hier gilt es, eine politische Diskussion zu führen, ob das Land und der Bund die zusätzlichen an die Kommune delegierten Aufgaben auch bezahlt. Ansonsten greift die Nachhaltigkeitssatzung mit dem Generationenbeitrag als Ausgleich.