Die Maßnahmen zur weiteren Ausbreitung des Corona-Virus haben auch Auswirkungen auf die Brauchtumspflege. So verfügt das Ordnungsamt der Stadt, dass in diesem Jahr sowohl öffentliche als auch private Osterfeuer nicht stattfinden dürfen. Grundlage für das Verbot ist die Rechtsverordnung des Landes NRW vom 22 März
des Jahres, in der Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen ausdrücklich un-
tersagt werden. Da es sich bei Osterfeuern, die von Einzelpersonen abgebrannt
werden, nicht um Brauchtumspflege handelt, ist auch in solchen Fällen das Abbren-
nen untersagt.
Das Ordnungsamt hat bereits mit allen, die ihre Osterfeuer bei der Stadt angemeldethatten, telefonisch Kontakt aufgenommen und ihnen die Sachlage erklärt. „Natürlichtut es uns leid, dass es in Harsewinkel in diesem Jahr keine Osterfeuer geben wird. Aber im Angesicht der aktuellen Situation bitten wir um Verständnis für diese Maß-nahme“, so Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide.
Die Ordnungsbehörde kündigt an, dass sie die Einhaltung des Verbots kontrollierenwird. Bei Zuwiderhandlung werden Bußgelder verhängt.
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