Gütersloh. Im Kreis Gütersloh waren zum Stand, 19. Oktober, 0 Uhr, 3.339 (18. Oktober: 3.315) laborbestätigte Coronainfektionen erfasst. Dies sind kumulierte Zahlen seit Anbeginn der Pandemie. Davon gelten 3.095 (18. Oktober: 3.078) Personen als genesen und 223 (18. Oktober: 216) als noch infiziert.
Von den 223 noch infizierten Personen befinden sich 208 in häuslicher Quarantäne. Laut Auskunft der vier Krankenhäuser werden derzeit 15 Patienten (18. Oktober: 13) stationär behandelt. Davon müssen 2 Personen (18. Oktober: 2) intensivmedizinisch versorgt und beatmet werden. Seit Beginn der Pandemie sind im Kreis Gütersloh 21 Personen an oder mit COVID-19 verstorben.
Die COVID-19-Fälle der vergangenen 7 Tage/100.000 Einwohner betragen für den Kreis Gütersloh laut RKI am 19. Oktober 53,7 (18. Oktober: 49,6). Damit ist der Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerüberschritten und der Kreis Gütersloh erreicht die Gefährdungsstufe 2 per Allgemeinverfügung. Diese tritt ab Dienstag, 19. Oktober, in Kraft und basiert auf den festgelegten Maßnahmen des Landes NRW. Demnach gelten folgende Regelungen.
Geltung ab einer 7-Tages-Inzidenz von 50 (Gefährdungsstufe 2)
• Bei Veranstaltungen sind sowohl drinnen als auch draußen maximal 100 Personen zulässig; es sei denn, die zuständige Behörde lässt Ausnahmen auf Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes zu.
• Der Betrieb gastronomischer Einrichtungen und der Verkauf alkoholischer Getränke ist von 23 Uhr bis 6 Uhr unzulässig.
• An Festen aus herausragendem Anlass außerhalb einer Wohnung dürfen höchstens zehn Personen teilnehmen (gilt ab Montag, 19. Oktober).
• In der Öffentlichkeit dürfen sich außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen treffen.
Das Infektionsgeschehen im Kreisgebiet ist inzwischen diffus und verteilt sich über alle gesellschaftlichen Gruppen sowie Einrichtungen. Dazu gehören beispielsweise Kitas, Schulen, Alten-Einrichtungen, Kirchengemeinden, Firmen, Familien oder Praxen. Die Allgemeinverfügung gilt solange bis die Inzidenzzahl sieben Tage lang unter 50 liegt.
Bild: Kreis Gütersloh