Der Kreis Gütersloh sichert dem Caritasverband für den Kreis Gütersloh e.V. ab 2016 mehr Geld für die ambulante Sucht- und Drogenhilfe zu. Die Verträge wurden heute, 19. November, von Volker Brüggenjürgen, Vorstand der Caritas, sowie Landrat Sven-Georg Adenauer und Thomas Kuhlbusch, Fachbereichsleiter Gesundheit, Ordnung und Recht, unterzeichnet.
Neben der klassischen Beratungsarbeit im Sucht- und Drogenbereich werden inhaltliche Schwerpunkte in Richtung Internetsucht, Ess-Störungen und Rauschtrinken bei Jugendlichen gesetzt. Mit dem neuen Vertrag wird der Zuschuss um fast 95.000 Euro auf insgesamt 599.310 Euro jährlich erhöht. Das hatten der Gesundheitsausschuss in seiner Sitzung am 16. September und der Kreisausschuss am 21. September beschlossen.
Die Erhöhung des Kreiszuschusses soll die Tarifsteigerungen der vergangenen zehn Jahre (rund 19,5 Prozent) auffangen. Das Geld wird in der Drogen- und Suchtberatung, in der Substitutionsfachberatung und in der Fachstelle für Suchtvorbeugung eingesetzt, wobei der bisherige Leistungsstandard von zehn Vollzeitstellen erhalten bleibt.
Um in Zukunft gravierende Erhöhungen zu vermeiden, haben Verwaltung und Politik dem Vertrag mit der Caritas eine Dynamisierungsklausel hinzugefügt. Das heißt: Tariferhöhungen werden zukünftig automatisch berücksichtigt. Des Weiteren läuft der Vertrag nicht mehr über fünf, sondern über sechs Jahre. Mittlerweile ist es der vierte Vertrag in Folge, der mit dem Caritasverband abgeschlossen wird. Ziel des Vertrages ist es, das hohe Qualitätsniveau für die ambulante Suchtkrankenhilfe zu sichern und Planungssicherheit und Kostentransparenz herzustellen.
Die Fortsetzung der Zusammenarbeit wird vom Caritasverband und vom Kreis sehr begrüßt, da sich über die Jahre ein äußerst positiver Qualitätsdialog entwickelt hat.