„Viele geringfügig Beschäftigte kennen ihre Rechte nicht, daher ist es wichtig sich zu informieren“, erläutert Inge Trame, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Gütersloh.
Die zweite Auflage der Minijob-Broschüre der Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros/Gleichstellungsstellen NRW „Der Minijob – da ist mehr für Sie drin“ informiert über den neusten rechtlichen Stand, über die Rechte und Pflichten von Minijobberinnen und Minijobbern und deren Arbeitgebern. Sie gibt beispielsweise Antworten auf Fragen wie: Steht mir bezahlter Urlaub zu? Habe ich einen Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit? Müssen Feiertage bezahlt werden? Bin ich rentenversichert? Wie sieht es mit dem Arbeitsvertrag aus?
Die Broschüre soll dabei helfen, sich im Dickicht der Unsicherheiten und Fragen besser zurechtzufinden und eine erste umfassende und verständliche Orientierungshilfe bieten.
Sie enthält außerdem viele hilfreiche Adressen, bei denen Betroffene ortsnah nähere Informationen erhalten können. Die Minijob-Broschüre ist im Rathaus der Stadt Gütersloh kostenlos erhältlich.
Weitere Informationen gibt es auch unter www.gleichstellungsstelle.guetersloh.de.