Bürgermeisterwahl am Sonntag – Bevollmächtigte Personen können Briefwahlunterlagen im
Rathaus abholen
Gütersloh (gpr). Häusliche Quarantäne: Das ist derzeit die Anordnung des Kreisgesundheitsamts für die gesamte Oberstufe des Städtischen Gymnasiums sowie einige Lehrkräfte. Die Betroffenen dürfen demnach am kommenden Sonntag, wenn in Gütersloh die Bürgermeisterwahl ansteht, nicht ins Wahllokal gehen. Aber sie haben dennoch die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben – per Briefwahl. Dafür muss einer anderen Person eine Vollmacht ausgestellt werden, damit diese die Briefwahlunterlagen im Rathaus abholen kann. Am einfachsten geht es, wenn die Person, die in Quarantäne ist, ihre Wahlbenachrichtigung zur Kommunalwahl noch vorliegen hat. Darauf ist bereits eine entsprechende Vollmacht abgedruckt, die lediglich noch unterschrieben werden muss und die die bevollmächtigte Person – zum Beispiel Mutter oder Vater – dann heute, Freitag, im Briefwahlbüro im Rathaus vorlegen muss. Das Briefwahlbüro ist noch heute, Freitag, durchgehend bis 18 Uhr geöffnet, am Samstag nicht mehr. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Wer die Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorliegen hat, der kann eine einfache handschriftliche und unterschriebene Vollmacht zur Ausgabe der Briefwahlunterlagen an eine andere namentlich und mit Anschrift genannte Person formulieren. Diese Person (sollte sich ausweisen können) kommt mit der Vollmacht am heutigen Freitag ins Briefwahlbüro im Erdgeschoss des Rathauses und erhält dort die Briefwahlunterlagen zur Mitnahme. In jedem Fall muss sichergestellt werden, dass der Wahlbrief bis Sonntag, 16 Uhr (!), in den Hausbriefkasten am Rathaus eingeworfen wird.
Bild: Stadt Gütersloh