Weihnachten ist die Zeit der Besinnlichkeit und Gemütlichkeit: Wachskerzen auf dem Adventskranz, dem Weihnachtsgesteck oder dem Christbaum sorgen für eine heimelige Atmosphäre in der Wohnung und im Büro. Dabei wird aber oft vergessen, dass jede brennende Kerze auch eine Brandgefahr darstellt: An der Flamme können sich schnell ausgetrocknete Tannenzweige, Gardinen, Tischdecken, Verpackungen, Kunststoffdekorationen oder Papier entzünden.
Gerade in der Weihnachtszeit erhöht sich das Risiko eines Brandes deshalb erheblich. Aus diesem Grund hat die Brandschutzdienststelle des Kreises Gütersloh einige Hinweise zum sicheren Umgang mit Adventskränzen, Kerzen und Weihnachtsbeleuchtung zusammengestellt. Das Merkblatt mit den Brandschutzhinweisen ist zusammen mit vielen weiteren Informationen unter dem Stichwort ‚Feuerschutz & Brandschutz‘ im Internet (www.kreis-gueterlsoh.de / Ordnung) zu finden.
Die Brandschutzdienststelle erinnert zudem daran, dass in Nordrhein-Westfalen seit 2013 die Pflicht besteht, in jeder Neubauwohnung Rauchwarnmelder zu installieren. In bestehenden Wohnungen müssen alle Besitzer bis Ende 2016 Rauchmelder nachgerüstet haben. Falls noch nicht geschehen, rät die Brandschutzdienststelle, den Haushalt noch vor Weihnachten mit den Lebensrettern auszustatten. Nur so kann ein wirksamer Schutz vor Bränden in den Feiertagen gewährleistet werden.
Die Brandschutzdienststelle des Kreises Gütersloh hat diesbezüglich ein Merkblatt mit Einkaufstipps und Montagehinweisen für die Rauchwarnmelder vorbereitet. Auch dieses findet sich unter der angegebenen Adresse im Internet.