Gütersloh (gpr). Für die Stadt Gütersloh als Trägerin von Kindertageseinrichtungen und Schulen steht der Gesundheitsschutz ganz besonders in der aktuellen Situation an erster Stelle.
Aus diesem Grund begrenzt sie den Kreis der Familien, die für ihre Kinder die Notbetreuung in Anspruch nehmen dürfen. Ab sofort sind Kinder, deren Eltern bei der Firma Tönnies und deren beauftragten Subunternehmen tätig sind oder auf dem Gelände der Firma Tönnies am Standort Rheda-Wiedenbrück ihre Arbeit verrichten, von der Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Schulen in städtischer Trägerschaft sowie von der Kindertagespflege ausgeschlossen. Da die Reihentestungen von Tönnies-Beschäftigten auf das Coronavirus noch nicht abgeschlossen sind und auch noch keine Quarantäneverfügungen vorliegen, gilt diese Regelung bis auf Weiteres. Für die nicht-städtischen Träger von Kindertageseinrichtungen und Schulen in Gütersloh gilt eine gleichlautende dringende Empfehlung.
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