Allen Kindern Mitmachen ermöglichen
Gütersloh. Allen Kindern und Jugendlichen im Kreis Gütersloh soll es möglich sein, an Ausflügen, dem gemeinsamen Mittagessen oder am Schwimmkurs teilzunehmen, auch wenn die Familie kein hohes Einkommen hat. So will es das Bildungs- und Teilhabepaket. „Anträge können im Jobcenter des Kreises Gütersloh in der Kaiserstraße 5 gestellt werden. Seit der Rechtsänderung zum 1. März, haben auch alle Kinder, die im Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz stehen, Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket und es werden auch diese Anträge dort bearbeitet“, erklärt Miriam Grigoleit, Sachgebietsleiterin beim Jobcenter. Ebenso sei eine persönliche Beratung möglich. Bei einem Wechsel der Grundleistung können durch die einheitliche Anlaufstelle Lücken vermieden werden.
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst zum Beispiel die Förderung von eintägigen Ausflügen und mehrtägige Fahrten der Schule oder der Kindertagesstätte. Zudem können Zuschüsse zum gemeinschaftlichen Mittagessen in der Schule oder Kindertagesstätte, zur Nachhilfe, zum Schulbedarf, oder für Schülerfahrtkosten beantrag werden. Außerdem für Mitgliedsbeiträge in Vereinen, Musikschulen und Schwimmkurse.
Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien können Leistungen für Bildung und Teilhabe in Anspruch nehmen. „Insbesondere wenn Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz bezogen werden“, erklärt Grigoleit, die beim Jobcenter für materielle Hilfen, Bildung und Teilhabe sowie Unterhalt zuständig ist.
Im Kreis Gütersloh haben insgesamt 15.644 Kinder schon mal Bildungs- und Teilhabe Leistungen in Anspruch genommen. Jährlich gehen über 35.000 Anträge ein.
Weitere Informationen unter www.kreis-guetersloh.de/sh/Jobcenter