Die Stadtverwaltung hatte vorgeschlagen, eine Gesamtentlastung der Eltern in Höhe von 500.000 € vorzunehmen, indem die Beiträge für den Kita-Besuch gesenkt werden. Gleichzeitig sollten rund 350.000 € Mehreinnahmen dadurch erzielt werden, dass es keine Beitragsbefreiung mehr geben soll, wenn ein Kind die Kita und ein Geschwisterkind die Offene Ganztagsgrundschule besucht – was zu höheren Gesamtbeiträgen bei vielen Eltern bis zu 150 € pro Monat führen würde. Kombiniert mit der Steigerung des Höchstsatzes können es auch bis zu 200 € pro Monat werden.
Die BfGT-Fraktion begrüßt, dass sich CDU und GRÜNE dem Antrag von SPD+BfGT angeschlossen haben, die lineare Berechnung der Beiträge sowie die übergreifende Geschwisterbefreiung im Bereich der KiTas sowie des Offenen Ganztages beizubehalten. Strittig ist jedoch die Höhe des Entlastungsbeitrages. CDU und GRÜNE wollen die Entlastung auf 500.000 € deckeln, BfGT+SPD halten daran fest, die Gesamtsumme von 850.000 € den Eltern zukommen zu lassen.
Entgegen dem Grundsatz, die freiwilligen Leistungen nicht auszudehnen, sei es in den vergangenen Jahren immer wieder zu Ausnahmen in unterschiedlichen Bereichen gekommen. Im Rahmen der aktuellen Haushaltsberatungen stimmte der Hauptausschuss mehrheitlich trotzdem für die Wiedereinführung der Leistungsorientierten Bezahlung für Beamte in Höhe von ca. 240.000 € und die Kulturräume melden für Stadthalle und Theater einen Mehrbetrag von ca. 550.000 € an.
„Bei freiwilligen Leistungen dieser Art dürfen Familien erst Recht nicht hinten anstehen“, so der BfGT-Fraktionsvorsitzende Nobby Morkes. Zur geforderten Refinanzierung wird die BfGT deshalb beantragen, die freiwilligen Zuwendungen für die Beamten nicht zu gewähren und den Mehrbedarf für die Kulturräume auf max. 450.000 € zu beschränken. Somit kann der Differenzbetrag von ca. 350.000 € zugunsten der Familien refinanziert werden, ohne dass im Haushalt weitere zusätzliche Mittel bereitgestellt werden müssten.