Mit dem Urteil vom 21.07.2015 hat das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften zum Betreuungsgeld für nichtig erklärt. Dem Bundesgesetzgeber fehlt die Gesetzgebungskompetenz für das Betreuungsgeld, so die Begründung des Ersten Senates des Bundesverfassungsgerichts in seinem heute verkündeten Urteil.
Die Bezirksregierung Münster hat in Absprache mit dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW alle Betreuungsgeldstellen angewiesen, ab sofort keine Bewilligungen mehr auszusprechen und zu bescheiden. Die Betreuungsgeldzahlungen in schon bewilligten Fällen laufen erst einmal weiter.