Gütersloh (gpr). Für die bereits zur Ferienbetreuung angemeldeten Schüler und Schülerinnen wird für die gesamte Ferienzeit eine Betreuungsmöglichkeit in der Stadt Gütersloh angeboten.
Diese kann gegebenenfalls aus organisatorischen Notwendigkeiten standortübergreifend erfolgen. Die Betreuung der Schulanfänger erfolgt bis zur Einschulung in ihrer bisherigen Tageseinrichtung für Kinder (TEK). Die Eltern dieser Kinder wenden sich daher bitte an die entsprechende TEK.
Betreuungsbedarfe für Schüler und Schülerinnen der Jahrgangsstufen 1 – 6, die über die bisher erfolgte Anmeldung der Eltern zur Ferienbetreuung hinausgehen, können im Rahmen der räumlichen und personellen Ressourcen sowie der notwendigen Hygienevorschriften an den betreuenden Standorten mit den Schulleitungen oder Trägern der Betreuungsangebote der Betreuungsangebote individuell abgestimmt werden. Die Anspruchsvoraussetzungen für diesen - zusätzlich zur angemeldeten Ferienbetreuung notwendigen - Betreuungsbedarf müssen vorab durch die Verwaltung - Fachbereich Schule und Jugend – geprüft werden. Entsprechende Anträge inklusive der Bestätigung, dass keine Symptome und Kontakte zu an Covid-19 erkrankten Personen in den letzten 14 Tagen vorliegen, sollten unter ogs-kinderbetreuung@guetersloh.de eingereicht werden.
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